„Körperverletzung ist ihm nicht wesensfremd“, sagt Staatsanwalt Reinhard Steiner über den Angeklagten. Sieben Vorstrafen lassen ihn diesen Schluss ziehen. Und der Ankläger weiter: „Er hatte als Angestellter der Wettfirma Zugriff auf die Festplatte der Videoüberwachung des Wettlokals, die just nach dem Vorfall plötzlich kaputt war, und seine DNA-Spuren finden sich auch auf der Tatwaffe.“
Angeklagter hatte Alibi
„Was dem Opfer passiert ist, tut mir leid. Aber ich war es nicht. Ich habe mich dem Milieu entzogen“, sagt der so Beschriebene. Zum Zeitpunkt des Angriffs sei er Pizzaessen gewesen.
Verurteilung nach dem Waffengesetz
Die Indizienkette der Anklage reichte schließlich nicht aus, den 35-Jährigen zu überführen: Freispruch. Verurteilt wurde er nur nach dem Waffengesetz, weil er zugab, während seiner Tätigkeit für die Wettfirma mehrere Totschläger besessen zu haben. Die Tatwaffe mit seiner DNA habe er, so seine Erinnerung, wohl einem Kollegen gegeben.
Opfer war ein glückloser Spieler
Übrig bleibt (vorerst) das schwer verletzte Opfer. Der Mann hatte, weil er wochenlang nichts gewonnen hat, mehrfach Displays von Spielautomaten in dem Linzer Lokal beschädigt. Der brutale Angriff sollte eine Abreibung für den glücklosen Spieler sein. Die Täter gingen dabei auch mit einer Stahlrute auf den Kopf des Mannes los. Mit solcher Brutalität, dass dieser Totschläger dabei sogar abgebrochen ist.
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