Prinz Ernst August von Hannover hat gegen seine Verurteilung am Landesgericht Wels Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet und sich gegen die ihm erteilten Weisungen beschwert. Das Urteil vom Dienstag ist somit nicht rechtskräftig. Von der Staatsanwaltschaft ist noch keine Erklärung beim Gericht eingelangt. Der Welfenprinz hatte zehn Monate bedingt und fünf Weisungen ausgefasst.
Der 67-Jährige war schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht und eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.
Fünf Weisungen
Über die Verurteilung hinaus erhielt der Adelige fünf Weisungen: So darf er nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Auf die Weisungen - vor allem auf jene, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen - hatte er nach der Urteilsverkündung empört reagiert.
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