Die „Osterruhe“-Regelungen für die östlichen Bundesländer sind am Dienstag im Hauptausschuss des Nationalrats abgesegnet worden. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ wurde der Oster-Lockdown vom 1. bis 6. April für das Burgenland und Niederösterreich fixiert und für Wien die verlängerte Geltungsdauer bis 10. April. Für diese Zeit sind wegen der hohen Corona-Infektionszahlen Handel, persönliche Dienstleister, Zoos und Museen geschlossen, es gilt eine ganztägige Ausgangsbeschränkung.
Die Verlängerung auf die ganze Woche nach Ostern hat Wien am Montag nach Gesprächen mit der Bundesregierung und Experten bekannt gegeben. Burgenland und Niederösterreich blieben beim ursprünglich vereinbarten Datum 6. April, sie wollen die weitere Entwicklung abwarten. „Aufgrund der alarmierenden Situation“ hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) aber andere Bundesländer aufgefordert, dem Beispiel der Bundeshauptstadt zu folgen.
Kollaps der Spitäler befürchtet
Im Osten droht der Zusammenbruch der medizinischen Versorgung. Besonders in Wien ist bei unverändertem Infektionsgeschehen davon auszugehen, dass die für Covid-19-Patienten vorgesehenen Betten demnächst ausgeschöpft sein werden, wird in den Erläuterungen als Begründung für den Oster-Lockdown festgehalten.
Um das abzuwenden, gilt im Burgenland und in Niederösterreich von Gründonnerstag bis inklusive Dienstag nach Ostern - und in Wien bis inklusive Samstag, 10. April - eine ganztägige Ausgangsbeschränkung. Die Ausnahmen sind die bekannten: Einkaufen, Hilfeleistung, Kontakt mit Eltern, Kindern und Geschwistern, Aufenthalt im Freien zum Ausführen von Tieren oder zur „körperlichen und psychischen Erholung“. Mit der 6. Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung kommt noch eine weitere ganz offiziell dazu: Der private Wohnbereich darf auch „zum Zweck der Abholung von Waren“ („Click & Collect“) verlassen werden.
Nächtliche Ausgangsbeschränkung fürs ganze Land
Für die übrigen sechs Bundesländer wurden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen - denen der Hauptausschuss ja alle zehn Tage zustimmen muss - bis 10. April verlängert. Dass dies auch für Vorarlberg gilt, wird extra begründet: Auch dort sei, ausgehend von einem vergleichsweise niedrigen Niveau, ein Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz und eine entsprechende Auslastung der Intensivkapazitäten zu verzeichnen.
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