„Bitte zeigen Sie Ihren negativen Corona-Test.“ Diese Aufforderung werden die Tiroler in den kommenden Tagen wieder öfter hören. Denn ab Mittwoch müssen alle Personen, die aus dem Bundesland ausreisen, für den Zeitraum von zwei Wochen bis 14. April ein negatives Corona-Testergebnis mitführen und bei einer Kontrolle vorweisen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind der Bezirk Lienz, die Gemeinde Jungholz im Bezirk Reutte sowie das Rißtal. Die Testpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Personen mit Wohnsitz in Tirol, die aus Tirol auspendeln, sind damit von der Testpflicht umfasst.
Ausreisetestpflicht für Bezirke Kufstein und Schwaz
Eine Ausreisetestpflicht innerhalb von Tirol gibt es im selben Zeitraum zudem auch für den Bezirk Kufstein. Zusätzlich gilt im Bezirk Kufstein an vier öffentlichen Orten auch die Tragepflicht einer FFP2-Maske, teilte das Land am Dienstag mit. Es handle sich um eine ergänzende Maßnahme, um der Gefahr von Infektionen vorzubeugen.
Die schon bestehende Ausreisetestpflicht für den Bezirk Schwaz ist um eine weitere Woche bis einschließlich 8. April verlängert worden - aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage und des verstärken Vorkommens der mutierten britischen Coronavirus-Variante.
Nach dem Hickhack in den vergangenen Tagen hat Deutschland nun aber die insbesondere wegen der Südafrika-Mutation eingeführten stationären Grenzkontrollen zu Tirol beendet.
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