Gelassen sieht das Land der Klage zweier getäuschter Kunden der Commerzialbank entgegen. Sie fordern die Rückzahlung eines Gesamtschadens von mehr als einer halben Million Euro, weil die Regierung die Pflichten als Revisionsverband vernachlässigt habe und deshalb für die Einbußen im Zuge des Millionen-Desasters haften müsse. Vorwürfe des Fehlverhaltens wehrt das Land strikt ab.
Bereits im U-Ausschuss hatten immer wieder Auskunftspersonen und Sachverständige auf eine der zentralen Fragen geantwortet, keine Verletzung der Aufsichtspflicht des Landes zu orten. Unter tausenden Ex-Kunden sehen hingegen zwei Betroffene die Verantwortung für die Finanzmisere sehr wohl beim Land. Nach der ersten Verhandlung vor zwei Wochen geht am 1. Juni vor Gericht in Eisenstadt das Verfahren weiter. Die beiden Kläger wollen ihr verloren gegangenes Erspartes, 426.000 € und 88.000 €, zurückerhalten.
Die Funktion des Landes beschränkte sich darauf, einen Revisor für die Genossenschaft zu bestellen, welche die Gesellschafterin der Bank war. Das ist alles.
Anwalt Johannes Zink
Auf die kostspielige Forderung reagiert die derzeitige SPÖ-Alleinregierung gelassen. Der Vorwurf eines Fehlverhaltens sei völlig unbegründet, heißt es. Im Gegensatz zum Land sind die Republik Österreich und die Wirtschaftsprüfer mittlerweile mit Klagen in der Causa Bankskandal eingedeckt.
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