Neue Verordnung
Italien: Impfpflicht für medizinisches Personal
Der Ministerrat in Rom hat am Mittwochabend eine Verordnung zur Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitspersonal verabschiedet. Diese Pflicht gilt auch für Apotheker und für Ärzte mit einer eigenen Praxis. Die Impfung könne nur bei bewiesener Gefahr für die Gesundheit bei ganz spezifischen Bedingungen ausgesetzt werden. Regionen und autonome Provinzen werden den lokalen Gesundheitsbehörden nicht geimpftes Personal melden müssen.
Impfverweigerer können Aufgaben übernehmen, die sie nicht in Kontakt mit Patienten bringen. Wenn dies nicht möglich ist, werden sie bis zum 31. Dezember 2021 außer Dienst gestellt. Vom 3. bis zum 30. April wird ganz Italien zur Roten Zone mit strengen Restriktionen. Sollten die Infektionszahlen bis Ende April stark zurückgehen, könnte der Ministerrat eine Lockerung beschließen.
„Rechtliches Schutzschild“ für Impfreaktionen
Der Ministerrat beriet auch über ein „rechtliches Schutzschild“ für Ärzte und Krankenpfleger im Zusammenhang mit Impfreaktionen. Die Forderung kam von der Ärztekammer, nachdem die Justiz Ermittlungen gegen Mediziner wegen des Todes von Patienten nach einer AstraZeneca-Impfung aufgenommen hatte.
Die Zahl der Covid-19-Todesopfer ist in Italien am Mittwoch leicht gesunken - es wurden 467 Corona-Tote registriert, am Vortag waren es 529. Zudem gab es 23.904 Neuinfektionen nach 16.017 am Vortag, teilte das Gesundheitsministerium in Rom mit.
Insgesamt kamen seit Beginn der Epidemie im Februar 2020 109.346 Menschen infolge einer Corona-Infektion ums Leben, bei 3,457 Millionen Menschen wurde eine Infektion bestätigt.
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