Bei der Entwicklung eines einheitlichen EU-Dokuments für einfacheres Reisen in Europa pochen die obersten EU-Datenschützer auf hohe Standards. Das sogenannte „Digitale Grüne Zertifikat“ müsse vollständig in Einklang mit dem europäischen Datenschutzrecht stehen und die Grundsätze der Wirksamkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nicht-Diskriminierung einhalten, forderten der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte.
Gesammelte Daten dürften nicht länger als unbedingt notwendig genutzt werden, sagte der Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiorowski. Der Gebrauch der Daten müsse enden, sobald die Pandemie vorbei sei.
Die Vorsitzende des Datenschutzausschuss und Chefin der österreichischen Datenschutzbehörde, Andrea Jelinek, betonte, es müsse eine angemessene rechtliche Grundlage mit notwendigen Schutzvorrichtungen geben. In einer gemeinsamen Stellungnahme empfahlen beide Seiten Klarstellungen etwa in Hinblick auf Datenspeicherung und Transparenzpflichten.
EU-Parlament und Mitgliedsstaaten in Beratungsphase
Die EU-Kommission hatte im März einen Vorschlag für ein „digitales grünes Zertifikat“ gemacht, über den Europaparlament und EU-Staaten gerade beraten. Es soll Impfungen, Ergebnisse zugelassener Tests und Informationen zu überstandenen Corona-Infektionen festhalten und EU-weit anerkannt werden. Grundsätzlich soll es den EU-Staaten jedoch überlassen bleiben, welche Vorteile sie gewähren. Zum 1. Juni soll das Zertifikat funktionsfähig sein.
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