„Kann notwendig sein“
Urteil: Impfpflicht für Kinder ist völlig legal
Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine Impfpflicht kein Verstoß gegen die Menschenrechte. In Tschechien wurde in sechs Fällen Beschwerde eingelegt. Sie seien kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, teilte das Gericht in Straßburg am Donnerstag mit. „Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, so die Richter.
Bei unserem nördlichen Nachbarn gilt eine Impfpflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln und Mumps. Bei Verstößen droht Eltern außerdem eine Geldstrafe.
Eingriff in Privatsphäre, aber im „besten Interesse“ der Kinder
Die Große Kammer des Gerichts entschied nun final über sechs Fälle, in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten hatten. Fünf der Beschwerden wurden von den betroffenen Kindern selbst eingereicht. Das Gericht sieht eine Impfpflicht zwar als Eingriff in das Recht auf Privatleben, dieser passiere allerdings im „besten Interesse“ der Kinder. Die Regelung sei angemessen, da sie als Ziel habe, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen - „durch Impfung oder durch Herdenimmunität“.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedsstaaten ein.
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