Thomas Edinger (56) aus Leonding ist gerichtlich beeideter Sachverständiger für Bauwesen. Er appelliert an Hausbesitzer, Balkone - wie gesetzlich vorgeschrieben - jährlich zu überprüfen. Und er warnt auch dringend davor, statische Veränderungen selbst durchzuführen.
„Krone“: Nach dem Balkon-Einsturz von Lenzing fragen sich viele Hausbesitzer, ob man ein solches Unglück nicht auch verhindern hätte können?
Thomas Edinger: Zum aktuellen Unglücksfall kann ich nichts sagen, da liegen noch keine Untersuchungsergebnisse vor. Hausbesitzer müssen ihre Gebäude aber einer jährlichen Kontrolle unterziehen und das auch nachweisen können. Im Unglücksfall steigt sonst die Haftpflichtversicherung aus. Diese Vorschrift ist im ABGB gesetzlich festgelegt und wird in der ÖNORM B 1300 genauer ausgeführt.
„Krone“: Worauf sollte man bei Balkonen speziell achtgeben?
Edinger: Es dürfen keine Risse sichtbar werden. Aber schon wenn es zu Betonabplatzungen kommt, ist Feuer am Dach. Balkone müssen dann von einem Fachmann begutachtet werden.
„Krone“: Wie kann der Experte den Schadensumfang erkennen?
Edinger: Für solche Untersuchungen gibt es keine bildgebenden Verfahren, es muss aufgestemmt werden. Der Fachmann sieht so, ob der Balkon gestützt oder weggeschnitten werden muss.
„Krone“: Was sind klassische Fehler, die Hausbesitzern unterlaufen?
Edinger: Sie verändern den Aufbau des Balkons. Dieser wird gefliest, bekommt einen Estrich, eine neue Abdeckung oder eine andere Brüstung. Auf die Weise erhöht sich die Last am Balkon deutlich. Veränderungen an der Statik dürfen übrigens nur von Experten vollzogen werden.
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