Die beiden ehemaligen Skilangläufer Max Hauke und Dominik Baldauf sind am Freitag bei einem neuerlichen Prozess am Landesgericht Innsbruck wegen schweren Betrugs in Zusammenhang mit Doping zu jeweils fünf Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Beide legten nun ein vollumfängliches Geständnis ab, bei der ersten Verhandlung war es nur ein teilweises Geständnis.
Die Verteidigung wollte eine Strafminderung erreichen, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) zwei Anklagepunkte aufgehoben hatte. Es ging dabei um zwei Rennen, die die ehemaligen ÖSV-Athleten in Deutschland und Finnland gelaufen sind. Dort gelten bei Doping nämlich andere rechtliche Rahmen als in Österreich. Der Staatsanwalt räumte ein, dass die betroffenen Anklagepunkte nun ausscheiden würden.
Urteile bereits rechtskräftig
Dennoch veränderte der Schöffensenat die Urteile nicht, da sie bei der ersten Verhandlung nach dessen Ansicht „zu milde gefasst“ wurden, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Sowohl Verteidiger als auch Staatsanwalt meldeten Rechtsmittelverzicht an, die Urteile sind somit rechtskräftig.
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