Ärger mit ihrer Wiener Gemeindewohnung hat Nadine H. seit mehreren Jahren. Die Liste ist lang: Wasserschäden, zugige Fenster, alte Rohre, Taubenplage, mangelnde Kommunikation mit dem Vermieter. Mietzinsminderung gibt es aber erst nach Schadensbehebung.
Der erste Wasserschaden trat bereits 2018 auf. Abwechselnd seien Dachspengler und Installateurfirmen in der Wohnung gewesen, doch keiner habe die Ursache gefunden. „Nach zwei Jahren und dem dritten Wasserschaden in meiner Wohnung wurde der Fehler gefunden und behoben. Meine Kinderzimmerwand ist seit über zwei Jahren kaputt“, schrieb uns die Wienerin bereits im Herbst 2020. Wenige Tage nach Behebung des damaligen Schadens habe es einen weiteren gegeben.
Nicht das einzige Problem in der Wohnung. Das Wohnhaus aus den 70er-Jahren ist noch nie saniert worden, die Wände nicht isoliert. Im Winter wird es trotz hoher Heizkosten nur lauwarm und im Sommer sehr heiß. Dazu hat der Rauchfangkehrer zum Schutz vor einer Kohlenmonoxid-Vergiftung eine Zwangsbelüftung in den Fenstern angeordnet, die zusätzlich für Zugluft sorgt. „Der Balkon ist wegen einer Taubenplage unbenutzbar. Bei jedem Schaden muss man Dutzende Male anrufen“, ärgerte sich Frau H.
Wiener Wohnen: „Wände noch zu feucht, um Schaden zu beheben“
Die zuständige Hausverwaltung Wiener Wohnen hat uns erst nach vier Monaten geantwortet. Die Wände seien noch zu feucht, um den Schaden zu beheben, sprich um auszumalen. Erst danach könne eine Mietzinsminderung berechnet werden. Gegen die Taubenplage müsse Frau H. selbst etwas unternehmen, die umfassende Sanierung der Anlage sei in Vorbereitung. Aha.
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