Nun können sich auch private Zimmervermieter staatliche Corona-Hilfen in Form des Ausfallbonus holen, wie das Tourismusministerium am Montagnachmittag bekannt gab. Bisher sei das Beherbergungsanbietern mit weniger als zehn Betten im eigenen Haushalt nicht möglich gewesen. Das betrifft beispielsweise auch viele Betriebe, die Urlaub am Bauernhof anbieten, und Buschenschanken.
Die Richtlinie sei soeben fertig geworden, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) werde sie „in den nächsten Tagen“ erlassen, sagte ein Sprecher von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) zur APA. Damit sollen private Zimmervermieter im Tourismus wie auch in der Land- und Forstwirtschaft weiter unterstützt werden. Ab kommenden Montag (19. April) sei der Ausfallsbonus auch für die Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter beantragbar. Bisher war das nur für gewerbliche Zimmervermieter möglich.
„Der Finanzminister erlässt diese Richtlinie, abgewickelt wird das Ganze aber über das Landwirtschafts- und Tourismusressort bzw. in diesem Fall über die AMA“, erklärte der Sprecher des Finanzministeriums, Johannes Pasquali. Etwaige Detailfragen liefen daher über die Agarmarkt Austria.
15 Prozent des Umsatzausfalls
Die Höhe des Ausfallsbonus entspricht 15 Prozent des ermittelten Umsatzausfalles. Für die Betrachtungszeiträume März und April 2021 beträgt dieser Bonus 30 Prozent. Es muss mindestens ein Umsatzausfall von 40 Prozent vorliegen. Für die Berechnung des Umsatzausfalls können laut Tourismusministerium unterschiedliche Methoden abhängig von den vorliegenden Daten herangezogen werden.
„Mit diesem Modell unterstützen wir die Privatzimmervermieter im Tourismus weiter und erweitern auf jene touristischen Vermieter, die bislang ausgeschlossen waren. Sie erhalten neben dem Ausfallsbonus von 15 Prozent einen weiteren Zuschuss von zehn Prozent als Zusatzbonus. So sichern wir zahlreiche Existenzen“, erklärte Köstinger.
„Mit der nun vorliegenden Richtlinie zum Ausfallsbonus können alle touristischen Vermieter von den Unterstützungsleistungen des Bundes profitieren - besonders erfreulich ist, dass jene Beherbergungsbetriebe, die bisher keine Bundeshilfen erhalten haben, einen zusätzlichen Zuschuss von zehn Prozent und damit insgesamt 25 Prozent des Umsatzausfalls bekommen“, so Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) in einer Stellungnahme.
Für Tirol sei diese Unterstützung „von entscheidender Bedeutung, weil die kleineren touristischen Vermieter, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen, eine wesentliche Säule unserer kleinteiligen und familiengeführten Tourismuslandschaft darstellen“. Mit dem neuen Ausfallsbonus könnten nun Tausende Beherbergungsbetriebe im Land unterstützt werden, die von der Pandemie besonders hart betroffen seien.
Von der FPÖ kommt Kritik: „Die Entschädigung gemäß Paragraf 28 EStG für touristische Vermieter ist bei Weitem nicht ausreichend, weil diese Betriebe bis zum heutigen Tag keinen Cent bekommen haben - das ist eine massive Benachteiligung“, so der freiheitliche Tourismussprecher Gerald Hauser.
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