„Ist überfällig“

Deutschland bringt Bundes-Notbremse auf den Weg

Ausland
13.04.2021 14:09

Ab bestimmten Infektionsraten sollen in Deutschland bundesweit verbindliche Vorgaben gelten. Damit sollen automatisch regional schärfere Corona-Schutzmaßnahmen, wie etwa eine nächtliche Ausgangssperre, in Kraft treten, sobald binnen einer Woche ein Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete diese „Notbremse“ als „überfällig“. Arbeitgeber werden außerdem dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

Die bundesweite Regelung der Notbremse soll eine einheitliche Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher werden sie per Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt. Diese Vorgangsweise sorgte im Vorfeld für viel Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel, da die Länder so „entmachtet“ werden würden.

Automatische Ausgangssperre
Ab einer 100er-Inzidenz gilt damit regional nach einer bestimmten Frist automatisch eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Private Zusammenkünfte werden auf einen Haushalt plus eine weitere Person begrenzt. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt.

Merkel möchte im Corona-Management nun durchgreifen - und beschneidet damit die Macht der Länder. (Bild: APA/dpa/Michael Kappeler)
Merkel möchte im Corona-Management nun durchgreifen - und beschneidet damit die Macht der Länder.

Die Gesetzesvorlage muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben. Mit der Verabschiedung im Bundestag wird in der Koalition erst nächste Woche gerechnet.

Nur während Pandemie gültig
Die Bundesregierung wird zudem mit der Gesetzesänderung ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für Gebote und Verbote ab einem Inzidenzschwellenwert von 100 zu erlassen - aber nur mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Die Gesetzesänderung insgesamt gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. Das ist derzeit der 30. Juni.

(Bild: APA/dpa/Sebastian Gollnow)

Deutschlands Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Betriebe zudem verpflichten, ihren Mitarbeitern mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Für Beschäftigte, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sollen zwei Tests wöchentlich angeboten werden, wie Reuters bereits am Montag berichtet hatte.

Home-Office, wo immer das möglich ist
Die Verordnung soll fünf Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das wäre voraussichtlich kommende Woche. Zudem werden die bestehenden Corona-Schutzregeln im Arbeitsschutz bis zum 30. Juni verlängert. Dazu gehört auch, dass Arbeitgeber, wo immer möglich, das Arbeiten von zu Hause aus anbieten müssen.

Zudem beschloss das Kabinett Regierungskreisen zufolge, die bezahlten Kinderkrankentage pro Elternteil von derzeit 20 auf 30 Tage zu erhöhen. Diese Kinderkrankentage können Eltern zur Betreuung der Kinder auch bei Schul- und Kitaschließungen in Anspruch nehmen.

„Die Lage ist ernst“
„Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig. Denn die Lage ist ernst“, kommentierte Kanzlerin Angela Merkel das Vorhaben. Sie sprach von einem „wichtigen, wie auch dringenden“ Beschluss. Das Ziel sei es nun, Deutschland wieder aus den hohen Infektionszahlen und der „erschreckend hohen Zahl an täglichen Corona-Toten herauszuführen“. Sie verweist dabei auch auf die Fortschritte bei der Impfkampagne.

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