Quarantäne ignoriert

Ex-Heimleiter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Vorarlberg
13.04.2021 19:45

Weil sie mit positiven Coronatests trotzdem am Arbeitsplatz erschienen, sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch ein nunmehriger Ex-Leiter eines Vorarlberger Seniorenwohnheims sowie eine Angestellte des Heims verurteilt worden. Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen mit übertragbaren Krankheiten erhielten sie Bewährungs- bzw. Geldstrafen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der 59-jährige damalige Heimleiter wurde im Dezember 2020 positiv auf das Coronavirus getestet. Das Ergebnis des zweiten durchgeführten PCR-Tests ging angeblich verloren, er bekam dennoch einen Absonderungsbescheid und sollte in Quarantäne bleiben. Zu diesem Zeitpunkt waren aber bereits fünf weitere Angestellte aus der Belegschaft in Quarantäne, laut Aussage des Angeklagten herrschten Chaos und akuter Personalmangel. Dazu waren etliche betagte Menschen gezwungen, zehn Tage in ihren Zimmern zu verharren.

Auf Umwegen durchs Haus bewegt
Als auch sein Stellvertreter und die Sekretärin ausfielen, entschloss sich der Heimleiter, doch zur Arbeit zu gehen. Er habe sich auf Umwegen durchs Haus bewegt, habe eine FFP2-Maske getragen und stets auf den Zweimeterabstand geachtet, sagte er vor Gericht. Damals habe er keine andere Lösung gesehen. Er räumte allerdings ein, dass er sich falsch verhalten habe, als er mehrfach im Haus anwesend war. Als Konsequenz wurde er von der Gemeinde, der Betreiberin des Seniorenwohnheims, entlassen.

Die Lebensgefährtin des 59-Jährigen, eine 56-jährige Angestellte des Hauses, wurde ebenfalls positiv auf das Coronavirus getestet. Weil sie in der Quarantäne dennoch 20 Minuten lang Arbeiten im Dienstzimmer verrichtete, musste auch sie sich vor Gericht verantworten. Der Richter sah auch in ihrem Fall eine unnötige Gefährdung von Menschen, weshalb auch sie schuldig gesprochen wurde.

Der ehemalige Heimleiter wurde zu drei Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro verurteilt. Gegen die 56-Jährige wurde eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro ausgesprochen, die Hälfte davon auf Bewährung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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