Trotz Lockdown-Ende

Wiener dürfen noch nicht im Burgenland shoppen

Coronavirus
14.04.2021 13:13

Das Burgenland beendet den Corona-Lockdown nach dem 18. April. Am Montag öffnen die Schulen und der Handel wieder. Für Wiener und Niederösterreicher bedeutet das aber: nichts. Denn Shoppen in einem anderen, geöffneten Bundesland bleibt weiterhin verboten. 

Am Schluss war es Doskozil selber, der die Hoffnungen Tausender Wiener und Niederösterreicher bremste: Er glaube nicht, dass sie ab Montag ins Burgenland fahren könnten, um etwa im Designer Outlet in Parndorf einkaufen zu gehen. „Das ist kein Grund, die Ausgangssperre zu umgehen“, betonte er. Das Burgenland selber wird den Lockdown wie berichtet mit 18. April beenden

Die Einkaufszentren im Burgenland sperren zwar auf, Wiener oder Niederösterreicher dürfen aber nicht anreisen. (Bild: Sepp Pail)
Die Einkaufszentren im Burgenland sperren zwar auf, Wiener oder Niederösterreicher dürfen aber nicht anreisen.

Auch Friseurbesuche oder Ähnliches von Wienern und Niederösterreichern in anderen Bundesländern sind nicht erlaubt, da noch bis mindestens 2. Mai die ganztägige Ausgangssperre gilt.

Die Wohnung darf daher also nur aus diesen Gründen verlassen werden:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere 
    • der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister) bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird,
    • die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
    • die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder einer Testung auf Covid-19 im Rahmen von Screeningprogrammen,
  • berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,
  • Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen zur körperlichen und psychischen Erholung
Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) (Bild: APA/Robert Jäger)
Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ)

In den Einkaufszentren werde es eine Maskenpflicht geben. Im Designer Outlet kontrollieren laut dem Landeshauptmann Securitys die Einhaltung der Maßnahmen. „Wenn kontrolliert wird, dann wird auch abgewiesen“, sagte Doskozil.

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