Heuer tritt es bereits am 15. April wieder in Kraft, das von den Bikern so gescholtene Fahrverbot für „laute“ Motorräder im Tiroler Außerfern und am Hahntennjoch. Eine Maßnahme, die greift, für die einen - eine reine Schikane für die anderen. Die Positionen sind eingefrorener wie der bisherige Frühling.
Es gibt wohl kaum eine Verkehrsthematik, die kontroversieller diskutiert wird als das auf Druck der Anrainer 2020 erstmals von der Tiroler Landesregierung eingeführte Fahrverbot für sogenannte „laute“ Motorräder auf den beliebten Bikerrouten des Lech- und Tannheimertales über das Hahntennjoch. In der Szene wehte ein grenzenloser Sturm der Entrüstung, der wohl wieder neu aufflammt, wenn ab heute, Mittwoch, Maschinen über 95 Dezibel Standgeräusch umkehren müssen.
Die „politische Fehlzündung“ lieferte jede Menge Zündstoff in den Internetforen, in denen auch die Journalisten, die darüber berichteten, nicht verschont blieben: „Schon allein die Headline Ihres Artikels ist an Schwachsinn nicht mehr zu überbieten“, schreibt ein erboster Biker in einer E-Mail über die „Haus- und Hofberichterstattung einer Landesrätin“ (Felipe Anm.). Die Headline beinhaltete den Ausdruck „laute Motorräder“, der allerdings vom Urheber der Verordnung kreiert wurde.
„Legale Bikes werden von den Straßen verbannt“
Die Bezeichnung „laut“ ist für die Gegner der Hauptkritikpunkt. Vom Standgeräusch, das im Zulassungsschein eingetragen ist, könne man niemals auf das tatsächliche Betriebsgeräusch schließen. Völlig legal erworbene und zugelassene Zweiräder würden von den Straßen verbannt. Das sah auch die Arge 2Rad, der Dachverband der österreichischen Motorradindustrie und Motorradimporteure, in einer ersten Reaktion im letzten Jahr so. „Diese Maßnahme ist zwar nicht zielführend zur realen Bekämpfung des Motorradlärms, aber wir können mit der neuen Verordnung leben“, so die moderaten Töne der Generalsekretärin Karin Munk.
Evaluierung empörte die Community
Verkehrslandesrätin Ingrid Felipe versprach eine Evaluierung nach dem Pilotjahr und präsentierte die Ergebnisse im März. „Die gesetzten Maßnahmen zeigen Wirkung und finden auch bei der Bevölkerung im Außerfern große Zustimmung“, resümierte sie. Die Anzahl der Motorräder sei im Vergleich zu 2017 um ein Drittel zurückgegangen. Mit dieser Analyse fühlte sich die Community brüskiert und stieg erneut auf die Barrikaden. Der Gesamtverkehr habe sich im Coronajahr um denselben Wert verringert, der Effekt sei genau null. Unter anderem machte Landecks Vize-Bürgermeister Thomas Hittler seinem Ärger öffentlich Luft: „Hier geht es um Willkür und Täuschung, wir werden alle für dumm verkauft.“
Klage anhängig
Wenn Positionen so einzementiert sind, könnte eine neutrale Stelle helfen, in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof. Dort ist nämlich die Klage eines Ducati-Fahrers wegen Verfassungswidrigkeit der Verordnung anhängig. Zentrale Argumentation ist abermals die Beurteilung des Lärmpegels auf Basis des Standgeräusches. Zu befürchten ist, dass die Causa noch viele Geräusche verursacht, das Verbot gilt nämlich auch in den kommenden Jahren.
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