„Dr. Bernhard M., alle Kassen und privat“ – ein schönes Türschild, an dem nichts stimmte. „Meine Ex-Freundin hat das angebracht“, erzählt der Mann Richterin Claudia Bandion-Ortner im Wiener Landesgericht. Jene Frau, die er als „Gynäkologe“ über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte ...
Also machte er als „Arzt“ weiter, bestellte nicht nur diverse gynäkologische Untersuchungsinstrumente – die er freilich allesamt schuldig blieb – sondern auch ein E-Card-Lesegerät. Was ihm entfallen sein dürfte: Das funktioniert nur mit Anmeldung über die Gesundheitskasse!
I hob net nachdacht.
Der Angeklagte
„Ex“ schaltete Anzeigen in Lokalblättern
Dass überhaupt „Patientinnen“ kamen, sei auch der „Ex“ geschuldet, denn sie schaltete die „Praxiseröffnung“ in ihrer Wohnung als Anzeige in Lokalblättern. Eine Frau behandelte er 15 Monate lang mit besagter Verhütungsmethode per Spritze. „Was, wenn sie schwanger geworden wäre“, ist Frau Rat entsetzt. „I hob net nachdacht“, kommt ein Murmeln zurück.
Bestelltes Putzpersonal en masse öffnete zwar im weißen Mantel, er bezahlte nichts, bot aber Untersuchungen an. Der Hochstapler flog auf, weil der echte „Kollege“ auf den Doppelgänger aufmerksam gemacht wurde.
Mit sechs einschlägigen Vorstrafen gibt es unbedingte Haft: drei Jahre.
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