Kostenlose Corona-Selbsttests wird es ab Montag auch für Personen geben, die sich von der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und der E-Medikation abgemeldet haben. Ebenso wie alle anderen können dann auch diese Personen einmal pro Monat ein Kontingent von fünf Stück in einer öffentlichen Apotheke der freien Wahl beziehen.
Der Ausschluss der ELGA-Abmelder von der seit Anfang März laufenden Aktion für Gratis-Wohnzimmertests in Apotheken hatte für einige Aufregung und Unverständnis bei den rund 300.000 Betroffenen gesorgt. Das Gesundheitsministerium hat nun gemeinsam mit der Apothekerkammer eine Lösung für diese Personengruppe gefunden, erklärte Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr.
Antragstellung online oder per Telefon
Ab kommendem Montag können Versicherte, die von ELGA abgemeldet sind, einen Antrag zur Ausstellung eines Bestätigungsschreibens für den Erhalt von Gratis-Wohnzimmertests stellen. Der Antrag kann online gestellt werden (www.sozialversicherung.at, www.sozialministerium.at, www.gesundheit.gv.at oder www.elga.gv.at) oder telefonisch bei der ELGA-Ombudsstelle im jeweiligen Bundesland. Die Bewilligung wird dann nicht nur für die telefonisch, sondern auch für die online gestellten Anträge per Post zugesandt.
Mursch-Edlmayr betonte, dass die Betroffenen den Antrag proaktiv stellen müssen. Weil man nach dem opting out von ELGA nichts von den Personen wisse, müssten sich die Betroffenen selbst darum kümmern und man könne ihnen deshalb auch nicht einfach einen Gutschein zuschicken.
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