Nach einem „Krone“-Bericht über ausgebliebene Hilfeleistungen hat sich die COFAG zu Wort gemeldet: Über 90 Prozent der Anträge aus Vorarlberg seien genehmigt worden, Verzögerungen die Ausnahme.
Nach dem Bericht über einen Vorarlberger Mietwagenunternehmer, der bis dato bei Zahlungen aus dem Corona-Hilfspaket leer ausgegangen ist, meldet sich die Geschäftsführung der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) zu Wort. Im Gespräch weisen Bernhard Perner und Marc Schimpel gleich zu Beginn darauf hin, dass die Genehmigungsquote aller seit März 2020 gestellter Anträge auf Zuschüsse in Vorarlberg bei 94 Prozent liege. Dies entspricht einer ausbezahlten Fördersumme von rund 243 Millionen Euro bei einer durchschnittlichen Genehmigungsdauer von 15 Tagen. Dass diese Zahlen auf der COFAG-Website nur schwer ersichtlich sind (Stand: 12. April 2021), sei ein Manko, gibt Perner zu: „Die Zahlen aber zeigen: Wir sind in der Lage, möglichst rasch möglichst vielen Unternehmen zu helfen.“ Und das sei schließlich das erklärte Ziel.
Manuelle Prüfung
Allerdings gebe es auch komplexere Fälle, die man sich erst genauer anschauen müsse, bevor grünes Licht gegeben werden kann. Im Übrigen werden die Anträge nach der Einbringung via finanzOnline im Rahmen einer weitestgehend automatisierten Vorabprüfung tatsächlich in Grün, Orange und Rot eingeteilt.
Während es bei grünen Fällen innerhalb weniger Tage zur Auszahlung kommt und Rot eine klare Ablehnung signalisiert, werden orange Anträge einer manuellen Prüfung unterzogen. So müssen beispielsweise fehlende Unterlagen angefordert, das Gewerberegister hinzugezogen, Unklarheiten durch das Beiziehen eines Steuerberaters oder durch Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt beseitigt werden.
„Nehmen jeden Fall ernst“
Dass das in fünf Prozent der Fälle länger als zwei Monate dauert, ist für die Betroffenen freilich nicht immer nachvollziehbar. Schimpel aber betont: „Wir nehmen jeden Fall ernst, müssen allerdings vor allem Sonderfälle eingehend prüfen, schließlich handelt es sich um Steuergeld. Wir können keine Ausnahmen machen.“ Anträge, bei denen es um mehr als 800.000 Euro geht, müssen übrigens von Aufsichtsrat und Beirat behandelt werden. Auch das mag die Bearbeitungsdauer verzögern.
Trotz gründlicher Überprüfung kann es natürlich zu Missbrauchsfällen kommen, denen sofort und bei Ex-Post-Prüfungen - also nach erfolgter Auszahlung - nachgegangen wird. Wobei die COFAG-Geschäftsführung betont, dass es bei diesen stichprobenartigen Prüfungen weniger darum gehe, Betrugsfälle ausfindig zu machen, sondern sicherzugehen, ob das Prüfungssystems engmaschig genug ist. „Es ist sowohl eine Qualitätssicherung als auch eine Ex-Ante-Prüfung“, so Schimpel.
In den nächsten fünf bis zehn Jahren kann es bei jedem Unternehmen zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt kommen. Spätestens dann muss man erklären können, warum man eine Förderung in einer bestimmten Höhe erhalten hat
COFAG-GF Bernhard Perner
Förderung muss nachvollziehbar sein
Dass einzelne Betrugsfälle nicht verhindert werden können, sei klar. Allerdings: „In den nächsten fünf bis zehn Jahren kann es bei jedem Unternehmen zu einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt kommen. Spätestens dann muss man erklären können, warum man eine Förderung in einer bestimmten Höhe erhalten hat“, gibt Perner zu bedenken.
Beratungspflicht
Auch wer die Antragstellung seinem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter überlässt, muss unter Umständen etwas länger warten. Einerseits, weil diese seit Beginn der Krise teils kaum mehr freie Kapazitäten haben. Andererseits, weil sie ganz bewusst mit der Antragstellung zuwarten. „Das hat“, erklärt Perner, „nichts damit zu tun, dass sie die Richtlinien nicht verstehen, sondern dass sie ihren Mandanten gegenüber eine Beratungspflicht haben.“ So gilt es, unter Berücksichtigung aktueller Geschäftszahlen sowie der künftigen Unternehmensentwicklung zwischen mittlerweile sieben Unterstützungsleistungen der COFAG abzuwägen. Da könne es laut Perner durchaus zu zeitverzögerten Anträgen kommen.
Wenngleich es wohl ein frommer Wunsch ist, bleibt aber ohnehin zu hoffen, dass der COFAG möglichst bald die Arbeit ausgeht. Und zwar, weil keine Anträge mehr gestellt werden müssen und die Unternehmen stattdessen wieder ihrem daily business nachgehen können.
„Krone-Kommentar“: Zwei Seiten einer Geschichte
„Es ist nicht alles perfekt. Allerdings wurden weit über 90 Prozent der Anträge auf Unterstützungsleistungen bearbeitet und genehmigt. Die Berichterstattung schaut aber komplett anders aus“, kritisierte COFAG-Geschäftsführer Marc Schimpel bei unserem Gespräch. Und ja, damit hat er wohl recht. Auch der Artikel über jenen Mietwagenunternehmer, dessen Geschäftsgrundlage durch Corona komplett weggebrochen ist und der trotzdem bis dato keine Hilfszahlungen erhalten hat, war ein Negativbeispiel.
Dass Medien oft über negative Dinge berichten, hat damit zu tun, dass Menschen auf negative Meldungen stärker reagieren als auf positive. Zudem werden vielfach Einzelschicksale aufgegriffen, was wiederum darauf zurückzuführen ist, dass sich der Leser besser damit identifizieren kann. Man kann in die Geschichte eintauchen, mitfühlen. Und manch einem gibt so eine Story Kraft, weil man eine ähnliche Situation erlebt hat. Natürlich ist ein einzelnes Beispiel nie die ganze Geschichte. Sie soll es gar nicht sein. Vielmehr geht es darum, Dinge aufzuzeigen - schließlich hat die Presse eine Informationspflicht, sollte ein „Frühwarnsystem“ der Gesellschaft sein, öffentliche Diskussionen anstoßen und eben auch Aufmerksamkeit auf Missstände und Probleme lenken. Abgesehen davon wäre es ohne den Bericht nie zu diesem Artikel gekommen. Er hatte also auch etwas Positives.
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