Rückblende zum 13. Juni 2020: Günter K. (50) aus Altmünster hatte am Samstagabend seiner Frau, dem Nachbarn und einem Priester angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen. Er rief auch den Bestatter an, erkundigte sich, wie viel ein Begräbnis kostet und warf ihm 10.000 Euro in den Briefkasten. Kurz nachdem der 50-Jährige mit zwei Faustfeuerwaffen von zu Hause weggefahren war, ging um 21.45 Uhr bei der Polizei ein Notruf ein. Der Energie-AG-Angestellte wurde geortet, ließ sich aber nicht stoppen. Erst nach einem Schuss in den Hinterreifen hielt er an, stieg aus und jagte mit einer Waffe drei Kugeln in die Scheibe des Dienstautos, verfehlte eine Polizistin nur um Haaresbreite. Ihr Kollege schoss zurück. Günter K. wurde vier Mal getroffen, einmal tödlich.
Ermittlungen als Routinevorgang
Die Staatsanwaltschaft Wels setzte gegen den Todesschützen in Uniform ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen in Gang. Dabei handelte es sich nicht um einen „Bosheitsakt“ der Behörde, sondern einen Routinevorgang bei Schießwaffengebrauch durch die Exekutive. Die mehrmonatigen Ermittlungen ergaben für den Beamten quasi einen „Freispruch“ so Christoph Weber von der Staatsanwaltschaft Wels: „Der Einsatz war verhältnismäßig. Der Beamte hat das Feuer sofort eingestellt, als der Bedroher zu Boden gegangen ist. Aufgrund der Gefahrenlage war auch kein gelinderes Mittel möglich.“
Nachsatz: „Man muss solche Einsätze einfach genau überprüfen. Das ist wichtig, damit nicht allzu leicht von Schusswaffen Gebrauch gemacht wird“, erläutert Staatsanwalt Weber die juristische Denkweise.
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