In eine besonders tückische Falle ist ein Biber nahe Altheim im oberösterreichischen Bezirk Braunau getappt. Ein Tierquäler hatte das sogenannte Tellereise ausgelegt. Der Nager war mit einem Bein hineingetappt und wurde schwer verletzt am Sonntagnachmittag von Spaziergängern in einem Bachbett entdeckt. Eine ehrenamtliche Helferin des Rieder Tierschutzvereins konnte schließlich den - wegen der starken Schmerzen - sehr aggressiven Biber einfangen. Das Tier wurde anschließend notoperiert.
Die Spaziergänger berichteten, dass sie nach dem Fund zunächst den zuständigen Jäger verständigt hätten, der zugesagt habe, sich darum zu kümmern. Als sie nach zwei Stunden noch einmal nach dem Tier sahen, sei die Situation aber unverändert gewesen, weshalb sie den Tierschutzverein Pfotenhilfe anriefen. „Bei verletzten Wildtieren bitte immer sofort bei uns anrufen“, appelliert Vereinsgeschäftsführerin Johanna Stadler.
„Wir schreiben das Jahr 2021 und sind trotzdem mit mittelalterlich anmutenden Foltergeräten konfrontiert“, so Stadler. Es sei bereits der zweite derartige Vorfall innerhalb weniger Wochen im Innviertel. „Was muss in einem Menschen vorgehen, um zu solchen Grausamkeiten fähig zu sein?“
Was muss in einem Menschen vorgehen, um zu solchen Grausamkeiten fähig zu sein?
Johanna Stadler vom Tierschutzverein Pfotenhilfe
Knochen gebrochen, Amputation nötig
Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass es sich um ein weibliches Tier handelt, das schon seit mehreren Tagen in der Falle eingeklemmt gewesen sein dürfte. Die Röntgenbilder zeigten, dass - wie bei diesen Fallen zumeist üblich - die Knochen durch die hohe Schlagkraft und die gezackten Bügel komplett durchgebrochen waren. Es war auch kein Gefühl mehr in der Pfote feststellbar, weshalb nur noch eine Amputation möglich war.
Täter drohen bis zu zwei Jahre Haft
Diese Fallen sind seit 1995 in der gesamten EU verboten. Die Retterin fuhr mit der Falle zur Polizei und erstattete Anzeige. Nach dem Strafgesetzbuch drohen dem Täter bis zu zwei Jahre Haft.
Jeder Hinweis ist jetzt wichtig - an die Polizei oder auch über das Kontaktformular der Tierschutzorganisation.
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