Enkelinnen verärgert

Kärntner Tierschutzverein erbt mehrere Millionen

Kärnten
19.04.2021 12:02

Der Landestierschutzverein Kärnten darf sich nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) über einen Geldsegen freuen. Eine im Jahr 2016 gestorbene Frau mit britischem Pass hatte dem Verein 4,3 Millionen Euro vermacht. Daraufhin klagten zwei Enkelinnen auf Zahlung eines Pflichtteils, was aber abgewiesen wurde. Der OGH bestätigt nun diese Entscheidung.

Man habe bereits verschiedene Ideen, was mit dem Geld passieren soll: „Zum Beispiel, dass ein Teil in die Tierrettung fließt, die nicht ausfinanziert ist. Das Geld könnte aber auch in ein Projekt fließen, bei dem Hunde trainiert werden, die schwer zu resozialisieren sind“, so Tara Geltner, die Präsidentin des Landestierschutzvereines.

Bereits 2019, als das Geld beim Tierschutzverein ankam, hatte dieser Fall für Schlagzeilen gesorgt. Das Geld war in zwei Trusts auf der Isle of Man, einer Steueroase, gelegen - das ging aus den Paradise Papers hervor. Die Frau hatte in ihrem Testament angeordnet, dass auf die gesamte Rechtsnachfolge englisches Recht angewendet werden solle. Als Erben bestimmte sie einen Neffen, die Enkeltöchter sollten nichts bekommen - und „ein wesentlicher Teil ihres in britischen Stiftungen liegenden Vermögens fiel an einen österreichischen Tierschutzverein“, teilte der OGH auf seiner Website mit.

Enkelinnen klagten Tierschutzverein
Nach englischem Recht haben Nachkommen keinen Pflichtteilsanspruch - die Enkeltöchter klagten den Tierschutzverein mit der Begründung, dass die Wahl englischen Erbrechts unwirksam sei. Das Fehlen von Pflichtteilsansprüchen verstoße gegen österreichisches Recht.

 „Im konkreten Fall war durch den Pass nachgewiesen, dass die Erblasserin britische Staatsangehörige war. Ihre Wahl englischen Rechts war daher grundsätzlich wirksam.“ Außerdem habe der Fall nur einen „geringen Inlandsbezug“ aufgewiesen: Beide Enkeltöchter leben im Ausland und auch das Vermögen stammte aus britischen Trusts.

Laut Geltner seien die Enkelinnen auch nicht völlig leer ausgegangen
“In der eigentlichen Erbschaft der Frau - also abgesehen von den Trusts - seien sie sehr wohl bedacht worden“, heißt es. 

 Kärntner Krone
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