Freispruch:

Missverständnis führte zu Corona-Strafprozess

Salzburg
20.04.2021 15:40

Die Gefährdung anderer Personen mit dem Corona-Virus ist einem Iraner (33) im Landesgericht Salzburg vorgeworfen worden: Weil er laut Anklage die Quarantäne verlassen habe, um Augentropfen zu holen. Wie sich herausstellte, war er längst wieder gesund - es gab ein Missverständnis mit den Behörden. Freispruch, aber noch nicht rechtskräftig!

Er ist seit sechseinhalb Jahren hier, ein unbescholtener Bäcker aus dem Iran, der gut Deutsch spricht. Am 4. Jänner ist er beim Hausarzt positiv auf Corona getestet worden. Darauf erging die behördliche Quarantäne-Anordnung. Bis zur Quarantäne-Frist, dem 13., ist er auch zuhause gewesen. Bei einem Telefonat mit der Behörde erwähnte er aber Knieschmerzen, die wohl als Corona-Symptome interpretiert wurden. Die Quarantäne wurde verlängert.

Behörde verwechselte Knieschmerzen mit Covid-Symptome

Aufgrund einer alten Arbeits-Verletzung bekam der Angeklagte am 18. Jänner Augenschmerzen. Er wollte sich von der Apotheke Augentropfen holen: „Mit Maske, Handschuhe und Desinfizierungsmittel“, wie er der Richterin erklärte. Just beim Weg zur Apotheke erhielt er einen Anruf der Behörden : „Ich habe nicht gewusst, dass ich noch in Quarantäne bin. Ich bin dann auch sofort nach Hause und habe niemanden getroffen.“ Richterin Martina Pfarrkirchner sprach den Mann aufgrund des behördlichen Missverständnisses frei: „Es gab keine Gefährdung anderer Menschen, weil Sie keine ansteckende Krankheit mehr hatten.“ Nicht rechtskräftig.

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