Gewährleistungsrecht
Lebensdauer von Haushaltsgeräten oft zu kurz
Gewährleistungsansprüche bei Waren mit Mängeln sollen künftig leichter durchsetzbar sein. Die Frist für die Beweislastumkehr soll von sechs auf zwölf Monate steigen. Die Regeln befinden sich in Begutachtung. Eine österreichweite Umfrage der Arbeiterkammer (AK) unter 600 Personen untermauert nun, dass die Österreicher bei Haushaltsgeräten auf lange Nutzungsdauer und Energieeffizienz setzen.
Die Befragten unterstützen Maßnahmen, die zu einer längeren Lebens- und Nutzungsdauer führen, etwa ein Gütesiegel über die Geräte-Lebensdauer. „Produkte müssen durch eine längere Gewährleistungsfrist haltbarer gemacht werden, zudem braucht es eine stärkere Haftung der Hersteller für die Haltbarkeit ihrer Produkte“, so die AK in einer Aussendung.
Die Arbeitnehmervertreter sprechen sich für transparentere Konsumenteninformationen wie die Einführung eines Gütesiegels aus, das über die Lebensdauer von Geräten informiert (unterstützen 85 Prozent voll oder eher). Auch gesetzlich verpflichtende (Hersteller-)Garantien von fünf oder sogar zehn Jahren oder eine Garantie, dass Ersatzteile zehn Jahre verfügbar sind, seien angebracht.
Grundsätzlich gehörten Geräte länger nutzbar gemacht und deren Gewährleistung verlängert, so die AK. Eine stärkere Haftung des Herstellers soll als Anreiz dienen, damit diese ihre Produkte von vornherein haltbarer gestalten. Dazu stünden Konsumenten genauere Infos zur Haltbarkeit und Reparaturmöglichkeiten der Geräte zu.
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