Europa soll bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz nach Vorschlägen der EU-Kommission weltweite Standards setzen. Dazu schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch Regeln für den Umgang mit dieser Technologie vor, die mögliche Risiken von Anwendungen und die Grundrechte der EU-Bürger berücksichtigen. Je größer die Gefahren sind, desto höher sollen auch die Anforderungen an ein Programm und seinen Entwickler sein. Für Regelverstöße sind hohe Strafen vorgesehen.
Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens, bei denen eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen durchforstet und daraus Schlussfolgerungen zieht.
Dadurch können Computerprogramme zum Beispiel Aufnahmen von Computer-Tomografen schneller und mit einer höheren Genauigkeit als Menschen auswerten. Selbstfahrende Autos versuchen so, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen, und Programme zur Bildbearbeitung nutzen ihr Wissen über Lichtverhältnisse und Objekte in einem Foto, um es zu optimieren.
Regeln für Hochrisiko-Anwendungen
Konkret legte die EU-Kommission vor allem Regeln für sogenannte Hochrisiko-Anwendungen vor. Dazu zählt die Behörde unter anderem kritische Infrastruktur wie den Verkehrssektor oder Programme zur Personaleinstellung. Hier müssten unter anderem menschliche Aufsicht, umfangreiche Datensets und eine Risikobewertung sichergestellt werden.
Auch die biometrische Identifikation im öffentlichen Raum soll nur in engen Grenzen und nach behördlicher Genehmigung erlaubt werden - etwa bei der Suche nach einem vermissten Kind oder einem drohenden Terroranschlag. Technologien wie das Sozialkredit-System aus China, das regelkonformes Verhalten belohnt und Fehlverhalten bestraft, sollen gänzlich verboten werden.
Die meisten Anwendungen sind keine Gefahr
Von den allermeisten Anwendungen - beispielsweise Spam-Filter oder Computerspiele, die mit KI arbeiten - gehen nach Ansicht der EU-Kommission jedoch keine oder nur geringe Risiken aus. Für sie sollen daher deutlich weniger strenge oder gar keine Auflagen gelten. Über die Vorschläge der EU-Kommission müssen nun noch die EU-Staaten und das Europaparlament verhandeln. Es dürfte noch einige Jahre dauern, ehe in der EU neue Regeln gelten.
Ein klarer, aber flexibler Rechtsrahmen, der Innovationen fördert und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit gewährleistet, ist beim Thema Künstliche Intelligenz unerlässlich.
Margarete Schramböck, Wirtschaftsministerin (ÖVP)
Wirtschafts- und Digitalministerin Margarete Schramböck (ÖVP) begrüßte das Paket: „Ein klarer, aber flexibler Rechtsrahmen, der Innovationen fördert und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit gewährleistet, ist beim Thema Künstliche Intelligenz unerlässlich.“ Schramböck betonte, dass erstmals „rote Linien“ für bestimmte KI-Anwendungen definiert wurden und bestimmte Praktiken zur Manipulation und Massenüberwachung verboten werden. „Österreich wird selbstverständlich die Grundlagen und Zielsetzungen des KI-Pakets der Europäischen Union in seine nationale KI-Strategie einfließen lassen“, so die Ministerin.
Wir wollen keinen Import eines chinesischen Überwachungsstaats mit Sozialkredit-Systemen und auch keinen Wildwuchs an diskriminierenden Algorithmen wie beim AMS.
Andreas Schieder, SPÖ-EU-Delegationsleiter
Für SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder war es „gut“, dass die EU-Kommission „klare Regeln vorlegt“. Künstliche Intelligenz biete „ein großes Potenzial, aber dafür braucht es eine strenge Regulierung entlang demokratischer und ethischer Kriterien“, so Schieder in einer Aussendung. „Wir wollen keinen Import eines chinesischen Überwachungsstaats mit Sozialkredit-Systemen und auch keinen Wildwuchs an diskriminierenden Algorithmen wie beim AMS.“
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