Weil er seiner Ehefrau mit einem Beil viermal auf den Kopf geschlagen und sie dabei lebensgefährlich verletzt hat, muss sich am Donnerstag, ein 76-jähriger Mann wegen Mordversuchs vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Angeklagte bestreitet jegliche Tötungsabsicht.
Der Angeklagte sei bei dem Streit außer sich gewesen vor Wut. Vor seiner Attacke hatte die Frau ihm mit einem Küchenmesser mehrere Stiche versetzt und ihm ebenfalls mit dem Beil auf den Kopf geschlagen.
Auslöser: Konflikt um Essen
Die Auseinandersetzung trug sich am 30. Juli des Vorjahrs im Wohnhaus des türkischen Ehepaars in Lustenau zu. Auslöser für den Streit soll ein Konflikt ums Essen gewesen sein. Die 78-jährige Frau, die an Demenz erkrankt ist, soll ihren Mann laut Anklage mit dem „Abstechen“ bedroht haben. Daraufhin habe der 76-Jährige seine Frau gewähren lassen. Vielmehr habe er sie dazu aufgefordert, ihm das Messer in die Brust zu rammen.
Mann schlug mit dem Beil zurück
Als ihm die Frau nach den Messerstichen noch mit der stumpfen Seite eines Beils viermal auf den Kopf schlug - und ihn damit in Lebensgefahr brachte - brachen bei dem Schwerverletzten alle Dämme. Er alarmierte telefonisch einen Sohn und schlug mit dem Beil zurück. Dabei verletzte er die 78-Jährige so schwer, dass ebenfalls Lebensgefahr bestanden haben soll.
Frau wegen Demenz nicht zurechnungsfähig
Dass in der Angelegenheit lediglich der 76-Jährige, aber nicht seine Frau wegen Mordversuchs angeklagt wurde, liegt an der psychischen Erkrankung der 78-Jährigen. Laut eines Gutachtens von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war sie aufgrund der Demenz zur Tatzeit unzurechnungs- und damit nicht schuldfähig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.