"Die Kunden, die nach den Feiertagen zurückkehren, sollen keine Nachteile haben", begründete Unternehmenssprecher Michael Wimmer die vorübergehende Rückkehr zur alten Regelung. Die Neuerung sei möglicherweise noch nicht allen bekannt, und bei Rückreisen mit einem abgelaufenen Fahrschein hätte Kunden eine Strafe von 65 Euro gedroht. Das ist die Standard-Geldbuße für Fahrten ohne gültiges Ticket. Die seit Mitte Dezember verhängten Strafen werden laut Wimmer ausgesetzt bzw. zurückgezahlt. Schon gekaufte Fahrscheine werden von den Zugbegleitern entsprechend der alten Gültigkeitsregel anerkannt.
Alte Regelung gilt nur bis Ende Jänner
Die Rückkehr zur alten Regelung gilt allerdings nur bis Ende Jänner, um einerseits den Kunden den Umstieg zu erleichtern und andererseits die Neuerung zu evaluieren. Letzteres soll bis spätestens Ende des ersten Quartals abgeschlossen sein. Eingeführt wurde die Angabe eines fixen Datums für die Rückfahrt, um Verbindungen logistisch besser planen zu können, erklärte Wimmer. Wenn man wisse, dass für einen Tag besonders viele Fahrten gebucht seien, könne man im Vorhinein zusätzliche Waggons einplanen.
Im Zuge der Evaluierung soll festgestellt werden, ob die bessere Planbarkeit auch mit kundenfreundlicheren Maßnahmen erreicht werden kann. Auch andere im Dezember verfügte Änderungen im Personenverkehr werden überprüft. Darunter unter anderem die Abschaffung der "Stadtgrenze"-Schaltfläche. Wiener Linien-Zeitkartenbesitzer, die ein Ticket ab der Stadtgrenze der Bundeshauptstadt lösen wollen, müssen den entsprechenden Bahnhof seit 13. Dezember 2010 selbst heraussuchen. "Die Maßnahmen werden evaluiert, damit die Kunden nicht das Nachsehen haben", betonte Wimmer.
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