"Der Verteidiger von Kulterer, Ferdinand Lanker, hat den Namen Anfang Dezember mündlich genannt, wollte das aber nicht schriftlich bestätigen", teilte Leo Grötschnig, Anwalt der CSI Hypo, am Sonntag mit. Man habe auch bereits die Staatsanwaltschaft informiert.
Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, betonte am Sonntag, dass man "mit Nachdruck" Nachforschungen anstelle. Zu der Meldung, dass Waffenproduzent Glock die drei Millionen Euro von Kulterer übernommen habe, meinte Peschorn: "Es hat sich lediglich um Andeutungen gehandelt."
Anwalt leitet rechtliche Schritte ein
Kulterer-Anwalt Lanker hat am Sonntagabend angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Finanzprokuratur und die CSI Hypo einzuleiten. Lanker sieht in der Veröffentlichung des Namens jenes Bankkunden, der von Kulterer drei Millionen Euro in bar erhalten hat, einen Bruch des Bankgeheimnisses und der Verschwiegenheitspflicht.
Er und sein Mandant Kulterer hätten sich stets an das Bankgeheimnis und eine von Kulterer mit der Hypo abgeschlossenen Verschwiegenheitspflicht gehalten, betonte Lanker in einer Aussendung. Aufgrund strafrechtlich relevanter Vorwürfe habe man den Rechtsanwalt Leo Grötschnig von der Kanzlei Guido Held am 9. Dezember mündlich über den tatsächlichen Sachverhalt informiert. Dazu sei auch eine schriftliche Unterlage ausgehändigt sowie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt verständigt worden.
Daher werde man gegen den Leiter der Finanzprokurator, Wolfgang Peschorn, und die Verantwortlichen in der CSI Hypo rechtliche Schritte wegen Amtsmissbrauch, Rufschädigung, Kreditschädigung und Verleumdung einleiten.
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