Der hinterlistige und gemeine Überfall, über den Richter Clemens Hödlmoser urteilen musste, geschah in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar in der Kärntner Straße. Als der sehbehinderte Mann seine Geldtasche herausholte, um dem angeblichen Polizisten seinen Ausweis vorzuzeigen, entriss ihm der Räuber mit Gewalt das Börsel und flüchtete. Weit kam er aber nicht.
Täter an der Stimme erkannt
Die echte Polizei schnappte den falschen Ordnungshüter kurz nach dem Überfall im Bahnhofspark. Und auch sein Leugnen nutzte ihm nicht. Er hatte wohl nicht mit dem gut geschulten Gehör seines blinden Opfers gerechnet. Der 32-Jährige konnte den Räuber, der sich bei der Polizei immer mehr in Widersprüche verwickelte, an der Stimme identifizieren. Überdies hatte er auch noch das Bargeld bei sich. In genau jener Stückelung wie sie der Sehbehinderte in der Geldtasche gehabt hatte.
Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil wegen Diebstahl, Amtsanmaßung und Raub: zwei Jahre Haft.
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