Die seit 31. März für Nordtirol und seit 15. April auch für Osttirol geltende Ausreisetestpflicht wird verlängert. Damit gilt bis vorerst inklusive 5. Mai weiterhin eine Ausreisetestpflicht für das gesamte Bundesland Tirol. Die epidemiologische Lage und das verstärkte Vorkommen von Virusmutationen insbesondere der mutierten britischen Variante B.1.1.7/E484K veranlassten die Behörden zu dieser Maßnahme.
„Nach wie vor müssen wir in Tirol ein dynamisches Infektionsgeschehen und steigende Infektionszahlen verzeichnen“, erklärte Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes. Tirol weise derzeit eine Sieben-Tage-Inzidenz von 213,2 auf, österreichweit liege diese bei 181,9.
Einzelne Gemeinden ausgenommen
Ausgenommen von der Testpflicht sind die Gemeinde Jungholz im Bezirk Reutte sowie das Rißtal im Gemeindegebiet Vomp und Eben am Achensee. Auch die bereits in den vergangenen Wochen sehr strenge Vorgehensweise der Gesundheitsbehörden im Contact Tracing soll weiterhin forciert werden, hieß es.
Die Testpflicht gilt wie bisher für Personen mit Wohnsitz in Tirol sowie für Personen, die sich durchgehend über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden in Tirol aufgehalten haben. Personen mit Wohnsitz in Tirol, die aus Tirol auspendeln, sind damit von der Testpflicht umfasst. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht. Das Testangebot an den innerösterreichischen Grenzen zu Salzburg (Pass Thurn, Hochfilzen und Waidring) sowie zu Vorarlberg (Pettneu am Arlberg) bleibt bestehen. Eine Anmeldung dafür ist nicht notwendig.
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