Gastro, Schulen, Sport

Lockdown-Ende am 19. Mai: Eckpunkte sind bestätigt

Österreich
23.04.2021 15:36

Wie die Regierung soeben bestätigt hat, soll in knapp einem Monat das bislang weitreichendste Lockdown-Ende in Kraft treten. Ein ganzes Land sperrt mit 19. Mai wieder auf.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat am Freitagnachmittag den Öffnungs-Fahrplan für den Mai bestätigt. Es sehe gut aus, allerdings werde man die Lage genau beobachten und gegebenenfalls wieder bremsen, so Kurz. Bundesländer können eigenmächtig die Regeln wieder einschränken, sofern sich die Situation wieder verschlechtert.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

1. Handel und Dienstleister
Bereits ab 3. Mai sperrt auch Niederösterreich wie fast alle anderen Bundesländer derzeit wieder seinen Handel und körpernahe Dienstleister wie Frisöre auf. Einzig Wien hat noch nicht entschieden, ob der „harte Lockdown“ noch bis 3. Mai oder länger dauert. 

Symbolbild (Bild: Jauschowetz Christian)
Symbolbild

2. Schulen 
Die Schulen gehen mit 17. Mai, einem Montag, wieder in den Vollbetrieb über. Derzeit haben nur die Volksschüler fünf Tage Unterricht an den Schulen, alle anderen grundsätzlich Schichtbetrieb.

  • In Unterstufen muss ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden.
  • In Oberstufen gilt FFP2-Masken-Pflicht.
  • In Schulen wird 3x pro Woche getestet (Selbsttests sind erlaubt).
  • Berufsgruppentestung der Lehrer/innen erfolgt mit überwachtem Selbsttest in der Schule.
  • Singen und Sport sind nur im Freien erlaubt.
  • Mehrtägige Schulveranstaltungen sind nicht möglich.

3. Gastro
Zwei Tage später, am 19. Mai, können bis zu vier Personen aus zwei verschiedenen Haushalten sowohl indoor, als auch im Freien wieder ein Schnitzel essen. Sperrstunde ist 22 Uhr. Neben Masken (außer am Platz) gilt Registrierungspflicht und Reintesten. Zudem dürfte ein Zwei-Meter-Abstand zwischen den Tischen kommen. Für Discos, Bars und Nachtclubs heißt es allerdings weiter: Bitte warten.

  • Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes herrscht FFP2 Maskenpflicht.
  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
  • Die Gäste müssen sich mit ihren Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren.
  • Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und outdoor max. 10 Erwachsene umfassen.
  • Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • Konsumation an der Bar ist nicht erlaubt.
  • Für Mitarbeiter mit Kundenkontakt gilt eine FFP2-Masken-Pflicht.
  • Sperrstunde ist um 22.00 Uhr.
(Bild: Mathis Fotografie)

4. Urlaub
Hier fällt der Startschuss für die Saison wie erhofft schon vor dem verlängerten Pfingstwochenende, Hotels und Thermen dürfen wieder aufsperren. Maske und Corona-Checks sind auch hier obligatorisch. Der „Grüne Pass“, der für Geimpfte, Genesene und Getestete den Zutritt erleichtern soll, dürfte aber frühestens Ende Mai kommen.

  • FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen
  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
  • Die Gäste müssen sich mit ihren Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren (wie das in der Beherbergung ohnehin üblich ist).
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

5. Sport
Auch das soll in Hallen (mit Personenlimits und Zwei-Meter-Abstand) sowie outdoor auf den Fußball- und Tennisplätzen für die vielen Vereine im Land endlich wieder möglich sein. Auch Fitnessstudios dürfen wieder aufsperren.

Indoor:

  • FFP2-Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
  • Die Sportler/innen müssen sich mit ihren Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren (wie das meist ohnehin üblich ist).
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden.
  • Pro Person müssen 20m² Fläche zur Verfügung stehen.
    Outdoor:
    • Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
    • Bei Kontakt- und Mannschaftssport muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden.
    • Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine/n Covid-19-Beauftragte/n ernennen.
    • Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher/innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
    • Sperrstunde ist 22.00 Uhr.
Das im Frühjahr des Vorjahres geltende Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe war laut VfGH-Entscheid gesetzeswidrig. (Bild: stock.adobe.com)
Das im Frühjahr des Vorjahres geltende Betretungsverbot für Sport- und Freizeitbetriebe war laut VfGH-Entscheid gesetzeswidrig.

6. Kultur
Konzerte, Theater und Oper sperren wieder auf, darf allerdings nur 50 Prozent der Plätze belegen und muss diese fix vergeben, bei maximal 1500 Personen. Outdoor sind 3000 Personen erlaubt. 

  • Veranstaltungen ab elf Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde.
  • Regeln für Veranstaltungs-Gastronomie sind analog zur Gastronomie (keine Gastro bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze).
  • Sperrstunde ist um 22.00 Uhr.
(Bild: stock.adobe.com)

7. Kongresse / Messen
Sind prinzipiell wieder erlaubt, es gelten ähnliche Vorgaben wie bei anderen Veranstaltungen:

  • Beim Betreten muss ein Test gemacht werden, oder ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit vorgewiesen werden
  • Die Besucher/innen müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren
  • Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern, außerhalb eines zugewiesenen Sitzplatzes, eingehalten werden
  • Kongresse bis 50 Personen sind anzeigepflichtig, ab 51 Personen braucht es eine Bewilligung durch die Gesundheitsbehörde
  • Bei Messen muss pro Besucher/in eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen; gezählt werden die Ausstellungsflächen, nicht aber Verbindungsgänge

Und dann?
Gelingt die Öffnung ab 19. Mai, soll spätestens Anfang Juli weiter gelockert werden. Das betrifft dann vor allem die Nachtgastronomie und größere Veranstaltungen.

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