Die Öffnungen ab dem 19. Mai betreffen auch Hotellerie und Tourismus. Denn während bislang Reisetätigkeiten in und aus dem Ausland nur massiv eingeschränkt bis gar nicht möglich waren, soll es auch hier Lockerungen geben. Die Hotelbetreiber dürfen zudem wieder öffnen - wenn auch mit Auflagen.
In den Hotels wird in allgemeinen Bereichen auch nach der Öffnung am 19. Mai eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Die Eingangstests entsprechen denen in der Gastronomie. Wer zusätzliche Dienstleistungen im Hotel in Anspruch nehmen will, muss alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht machen.
Begrenzungen im Hotelbereich
In Wellnessbereichen oder hoteleigenen Sportanlagen werden dieselben Auflagen gelten, wie für Fitnessbetriebe, also 20 Quadratmeter pro Person. Auch hier soll der „Grüne Pass“ für Geimpfte, Genesene und Getestete den Zutritt erleichtern.
„Quarantäne nur bei Einreise aus Risikogebieten“
Was die Ein- und Ausreise angeht, so arbeite man derzeit an einer europäischen Lösung, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Freitag bei der Bekanntgabe der Öffnungsschritte. Auch hier will man auf den „Grünen Pass“ setzen. Generell sei aber geplant, dass es künftig nur noch bei der Einreise aus Risikogebieten eine Quarantänepflicht geben soll, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).
Touristen aus dem Ausland sind prinzipiell ab 19. Mai wieder willkommen, bis dahin will man die Bestimmungen entsprechend anpassen. Auch Messen und Kongresse - ein wichtiger Faktor beim Städtetourismus - sollen ab 19. Mai wieder stattfinden. Hier wird man allerdings nur mit Registrierung und Test, Impfung oder Genesung teilnehmen können. FFP2-Pflicht und Besucherbeschränkungen gelten ebenfalls.
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