Von 2003 bis 2009 soll die Auer von Welsbach GmbH 5,3 Millionen Euro von der AvW Gruppe AG - jener Gesellschaft, die die Genussscheine ausgegeben hatte - bekommen haben, sagte Komposch bei seiner Zeugenaussage. Es seien aber nur Rückzahlungen in der Höhe von einer Million Euro erfolgt.
Über die Auer von Welsbach GmbH seien AvW-Invest-Aktien an- und verkauft worden. Beispielsweise habe der Aufsichtsrat der AvW Gruppe am 23. Dezember 2009 beschlossen, der GmbH 79.000 Stück AvW-Invest-Aktien zum Preis von einem Euro je Stück abzunehmen. Im Gegenzug habe die Gruppe schriftlich erklärt, dass die GmbH gegenüber der Gruppe keine Verbindlichkeiten mehr habe.
Für Komposch war das eine "Entschuldung des Privatvermögens von Auer-Welsbach", wie er bereits im Frühling 2010 gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte. Zusätzlich habe die Gruppe ihre Forderungen gegenüber der GmbH wegen "vorläufiger Uneinbringlichkeit" - die Gesellschaft habe Steuerschulden gehabt und sei zahlungsunfähig gewesen - abgeschrieben. "Das war für mich überhaupt ein Wahnsinn", so Komposch.
Als Komposch Auer-Welsbach damit konfrontiert hat, habe dieser "ziemlich die Contenance verloren". "Wenn dir was nicht passt, kannst du kündigen - unter Anspruchsverzicht", soll Auer-Welsbach geschrien haben.
Ein Schreiben aus dem Jahr 2003, in dem festgelegt wurde, dass das Darlehen der Management Beteiligungs AG "mit dem Bestand der AvW-Invest-AG-Aktien getauscht werden kann", identifizierte Komposch als Fälschung. Der Brief sei nachdatiert worden, denn 2003 habe das Unternehmen ein anderes Briefpapier verwendet.
Komposch hatte bereits im April 2010 bei der Staatsanwaltschaft ausgepackt und dadurch Auer-Welsbach ans Messer geliefert. Auch die Liechtenstein-Gelder von Auer-Welsbach kamen zur Sprache. Laut Komposch haben weder die Ehefrau des Angeklagten noch dessen Sohn von Stiftungen in dem Fürstentum gewusst. Als sie im März 2010 davon erfahren hätten, seien sie "aus allen Wolken gefallen."
Erhellung über die Liechtensteingelder könnten Unterlagen vom Fürstlichen Landgericht Vaduz bringen. Diese sollten Ende nächster Woche in Klagenfurt eintrudeln, gab Staatsanwalt Christof Pollak bekannt. Laut dem Liechtensteiner Gericht hatte ja Auer-Welsbach noch im Mai 2010 Vermögenswerte im Wert von sieben Millionen Euro plus eine Million Schweizer Franken in dem Fürstentum gebunkert, davon sollen 4,9 Millionen Euro in einer Gesellschaft namens GIB liegen.
Dem Angeklagten zufolge waren in der GIB fast nur AvW-Invest-Aktien, die damals bereits wertlos gewesen wären, da Anfang Mai über die AvW Invest der Konkurs eröffnet worden sei. Pollak hingegen stellte klar: "Die Depots betreffen nicht ausschließlich AvW-Invest-Aktien."
Hilfszusage von Haider wieder ein Thema
Auch die angebliche Hilfszusage des verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider war wieder Thema. Auer-Welsbach, so Komposch, habe ihm davon erzählt. "Wir werden ein Kärntner Unternehmen nicht hängen lassen", soll Haider gesagt haben. Im September 2008 habe Komposch überdies einen Anruf vom damaligen AvW-Vorstand Reinhold Oblak bekommen, der sogar den damaligen Bundeskanzler Alfred Gusenbauer - "an sich ein guter Freund von mir" - einspannen habe wollen. "Es ging um eine Hilfe aus dem Bankenpaket."
Auer-Welsbach erneut befragt
Am Nachmittag wurde dann wieder der Angeklagte befragt, erneut ging es um inkriminierte Vermögensverschiebungen. Er begründete den Kauf AvW-Invest-Aktien aus seinem Privatvermögen noch im Oktober 2008 folgendermaßen: "Die AvW Invest war immer ein Fundamental-Tip-Top-Unternehmen."
"Ich bekomme ja nicht so viel Sonne wie Sie, Herr Rat."
Am Nachmittag wurde die Einvernahme des Angeklagten "wegen Erschöpfung" bereits kurz vor 15 Uhr abgebrochen. Auer-Welsbach zu Richter Christian Liebhauser-Karl: "Ich bekomme ja nicht so viel Sonne wie Sie, Herr Rat."
Weiter geht es dann am Montag mit der Befragung weiterer Zeugen - die ersten großen Genussscheinvermittler und Kunden sollen dem Gericht Rede und Antwort stehen. Zwischendurch soll Auer-Welsbach immer wieder von Staatsanwaltschaft und Verteidigung befragt werden dürfen.
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