Bald sind nicht mehr nur dachparallele oder integrierte Photovoltaikanlagen baubewilligungsfrei - auch „aufgeständerte“ Kollektoren sollen ohne viel Bürokratie errichtet werden können. Für PV-Anlagen auf Fassaden genügt eine einfache Meldung an die Gemeinde.
Die Novelle der Kärntner Bauordnung, die viele Erleichterungen und deutlich weniger Bürokratie für Häuslbauer bedeutet, soll am Donnerstag einstimmig im Landtagsausschuss beschlossen werden. Auf noch mehr Erleichterungen - als in der Regierungsvorlage vorgesehen - bestand die Kärntner VP.
Kärnten als Photovoltaik-Vorreiter
„Nicht auf allen Dächern funktioniert eine parallel montierte PV-Anlage, das zeigt die Praxis. Deshalb haben wir nachgebessert. Jeder Häuselbauer kann jetzt die für ihn passende Anlage ohne langes und teures Bauverfahren errichten - in jeder Ausführung und in jedem Format“, bestätigt Landesrat Sebastian Schuschnig, der sich darüber freut, „dass Kärnten damit zum Vorreiter in puncto Photovoltaik in Österreich wird“.
Keine Genehmigung mehr
Wer also auf seinem Dach Sonnenstrom erzeugen möchte, braucht keine baurechtliche Genehmigung mehr, sondern muss dies nur noch der Gemeinde melden. „Auch für Betriebe entfällt das Bauverfahren. Das anlagenrechtliche Verfahren ist aufwändig genug!“
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