Abhängig vom Gerät

AK rügt Berg- und Talfahrt bei Online-Preisen

Web
27.04.2021 12:09

Je nach Endgerät können Preise im Internet unterschiedlich hoch sein. Ein aktueller Test der Arbeiterkammer zeigt bis zu 55 Prozent höhere Preise beim Online-Shoppen und Urlaubsbuchungen am selben Tag - je nachdem, ob mit Laptop, iPhone oder Co. gebucht wurde. Die AK fordert Anbieter daher dazu auf, ihre Online-Preismuster offenzulegen.

Abgefragt wurden 28 Preise mit 21 verschiedenen Geräten bei den fünf Online-Anbietern amazon.at, booking.com, swoodoo.at, fluege.de und opodo.com. Pro Website und Tag wurden zwischen drei und zehn Produkte oder Dienstleistungen verglichen. Ergebnis: opodo.com zeigte für einen Flug nach Larnaka bei einem iPad in Kärnten einen um rund 55 Prozent höheren Preis an als bei zwölf anderen Geräten - im Vorjahr betrug die größte Differenz rund 45 Prozent.

Bei swoodoo.at war bei einem Notebook in Salzburg der Preis bei einem Flug nach Barcelona um rund 26 Prozent höher als bei einem Smartphone in Salzburg. Bei fluege.de war der angezeigte Preis bei einem Smartphone in Tirol um rund zehn Prozent teurer als bei 18 anderen Geräten und bei amazon.at fiel der angezeigte Preis auf einem Smartphone in der Steiermark um rund 14 Prozent höher aus als bei allen anderen Geräten.

Bei booking.com stellte die Arbeiterkammer eine geräteabhängige Preisdifferenzierung bei sechs von zehn Hotels fest. So wurde bei fünf von zehn Hotels an jedem der sechs Erhebungstage bei allen Laptops, Notebooks und iPads ein um rund zehn bis elf Prozent höherer Preis angezeigt als bei allen Smartphones und iPhones, bei einem weiteren Hotel an drei Erhebungstagen.

Symbolbild. (Bild: ©ra2 studio - stock.adobe.com)
Symbolbild.

AK fordert mehr Klarheit für Konsumenten
„Die unterschiedlichen Preise auf unterschiedlichen Geräten haben vor allem das Ziel, KonsumentInnen Geld rauszuziehen“, sagte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic am Dienstag laut einer Aussendung. Konsumenten und Konsumentinnen brauchten Klarheit. Die Modernisierungs-Richtlinie, die bis Mitte 2022 in nationales Recht umgesetzt werden soll, werde mehr Transparenz bringen, da Unternehmen eine personalisierte Preispolitik auf Basis einer automatisierten Entscheidungsfindung (Profiling) offenlegen müssen.

Zgubic sieht aber Lücken. So soll es eine Pflicht zur Transparenz auch bei Anwendung nicht ausschließlich automatisierter Verfahren geben. Für eine bessere Einschätzung, ob der angezeigte Preis attraktiv ist, sollte ein Vergleichspreis oder die Bandbreite der Preisschwankungen angegeben werden, fordert die Konsumentenschützerin. Auch, ob Preise geräteabhängig gestaltet werden, soll offengelegt werden.

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