Die 7-Tage-Inzidenz ist nirgendwo im Tennengau höher - das Land Salzburg verschärft nun die Gangart: Für das Gemeindegebiet von Hallein werden ab Freitag, 30. April, 6 Uhr, bis Sonntag, 9. Mai, 24 Uhr, verschärfte Corona-Maßnahmen gelten. Kernpunkt sind verpflichtende Ausfahrtstests und intensive Kontrollen der Quarantäne.
Die verpflichtende Ausfahrtstests betreffen Personen ab 15 Jahre und dürfen nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) oder als 48 Stunden (Antigen-Test) sein. 15 Soldaten des Bundesheers sollen die Polizei bei der Kontrolle an den Stadtgrenzen unterstützen. Parallel dazu werden die Testkapazitäten in der Stadt aufgestockt, auch beaufsichtigte Selbsttests seien in Vorbereitung.
Impfung befreit nicht von Testpflicht
Ausgenommen von der Testpflicht sind neben dem Güterverkehr Durchreisende und Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können. Nicht zum Test müssen auch Menschen, die Antikörper durch einen maximal drei Monate alten „Neutralisationstest“ vorweisen können. Das Land wies am Dienstag darauf hin, dass eine bereits erhaltene Corona-Impfung nicht von der Testpflicht befreit.
Verschärften Maßnahmen, um bestmöglich die Infektionsketten zu unterbrechen.
Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP)
„Wir beobachten das steigende Infektionsgeschehen in Hallein seit Tagen und haben uns heute in Absprache mit den Gesundheitsbehörden dazu entschlossen, diese verschärften Maßnahmen zu ergreifen, um bestmöglich die Infektionsketten zu unterbrechen“, hießt es von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) in einer Stellungnahme.
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