Seit 2019 gibt es den Familienbonus, der die Steuerlast um bis zu 1500 Euro pro Jahr verringert. Nun wird ins Gesetz geschrieben, dass diese Sozialleistung hier nicht als Einkommensbestandteil zu rechnen ist; das Selbe gilt für Ausgleichszulagen und Pensionsbonus. Damit soll verhindert werden, dass die Betroffenen diese Begünstigungen durch eine Kürzung der Wohnbeihilfe bzw. Wohnbauförderung gleich wieder verlieren. Neben dem Pflegegeld werden auch bestimmte Geldleistungen für pflegende Angehörige in Karenz nicht als Einkommen eingestuft. Und bei der Ermittlung der Wohnbeihilfe werden zum Beispiel Lehrlingsentschädigungen sowie Bezüge von Zivil- und Präsenzdienern nicht mehr ins Haushaltseinkommen gerechnet.
Weitere Änderungen: Die reine Kaufförderung soll es in Zukunft nicht mehr geben. Vielmehr wird mit einem „Kaufbonus“ bei der Sanierungsförderung ein verstärkter Anreiz für die Sanierung geschaffen. Und für Einrichtungen der Behindertenhilfe wird künftig die Anmietung geförderter Wohnungen ermöglicht.
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