Aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens tritt ab Freitag bis vorerst 9. Mai eine Ausreisetestpflicht in der Gemeinde Telfs (Bezirk Innsbruck-Land) in Kraft. Die Testpflicht gilt für alle Personen, die sich in Telfs aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen, unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben, teilte das Land Tirol am Mittwoch mit.
„Mit Stand Mittwoch gelten in der Marktgemeinde Telfs 121 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. Wir verzeichnen hier ein dynamisches Infektionsgeschehen und setzen nun die Maßnahme der Testpflicht beim Verlassen der Gemeinde für vorerst zehn Tage, um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus bestmöglich vorzubeugen“, erklärte Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes. Als Nachweis gilt ein negativer PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein negativer Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Testinfrastruktur wird ausgebaut
Bezirkshauptmann Michael Kirchmair und Bürgermeister Christian Härting appellierten an die Bevölkerung, sich testen zu lassen. Die Testinfrastruktur soll dafür ausgebaut werden. Eine Durchreise durch Telfs ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht sind von der Testpflicht ausgenommen, ebenso wie der Güterverkehr und Personen, die eine medizinische Leistung - wie etwa eine Impfung - in Anspruch nehmen.
Ab Donnerstag tritt zudem für die Osttiroler Gemeinde Abfaltersbach eine Ausreisetestpflicht in Kraft. Grund sind auch hier die hohen Infektionszahlen.
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