Eigentlich hätte sich Ex-Politiker und Anti-Corona-Aktivist Martin Rutter am Freitag vor Gericht verantworten sollen - der Vorwurf: Widerstand gegen die Staatsgewalt bei der Großdemo am 31. Jänner in Wien. Eigentlich. Denn zu einem Prozess sollte es gar nicht erst kommen. Rutter weigerte sich bis zuletzt eine FFP2-Maske - zwingend im Gerichtsgebäude allerdings vorgeschrieben - zu tragen, lehnte auch Alternativen, wie Mund-Nasen-Schutz und Plexiglas, ab. Kein Einlass, Prozess vertagt.
Rutter wurde von den Securitys aufgrund einer Weigerung nicht in das Gebäude gelassen. Laut einem Attest, das der Verteidiger Rutters, Michael Drexler, zeitgleich im Saal vorlegte, sei es dem 37-Jährigen „unzumutbar“, eine „Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung“ zu tragen, begründet mit gesundheitlichen Gründen.
So heißt es laut Angaben der APA im genauen Wortlaut: „Hiermit bestätige ich, dass das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung für die oben genannte Person (Rutter, Anm.) aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert, wissenschaftlich belegbar gesundheitsschädlich und im Sinne der Psychohygiene traumatisierend und damit unzumutbar ist.“
Ausstellender Arzt bereits mit Berufsverbot belegt
Das Attest zur „Maskenbefreiung“ datiert übrigens vom 1. September des Vorjahres und stammt von einem Mediziner, der zuletzt in Bad Aussee praktiziert hatte. Gegen diesen wurde seitens der Ärztekammer bereits im Herbst ein Disziplinarverfahren eingeleitet, zudem ein Berufsverbot ausgesprochen. Der Mann hatte online Hunderte Maskenbefreiungen ohne nähere Untersuchungen ausgestellt, dies auch in sozialen Netzwerken beworben.
Des Weiteren legte der Verteidiger einen Antigen-Test vom Vortag vor, der dem Anti-Corona-Aktivisten ein negatives Testergebnis bescheinigte. „Der ist weniger als 48 Stunden alt. Er kann niemanden anstecken“, erklärte der Verteidiger.
Doch Ausnahme von der Maskenregel wurde keine gemacht - im Hinblick auf das Attest erklärte Richterin Petra Sattlberger sinngemäß, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass sich behauptete Gesundheitsgefahr auch auf Gesichtsvisiere erstrecke. Sie vertagte daraufhin den Prozess und beantragte die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens.
Corona-„Spaziergang“ endete mit Festnahmen und Anzeigen
Rutter wird vorgeworfen, am 31. Jänner im Zuge der Großdemonstration in der Wiener Innenstadt einen Beamten einen Stoß versetzt zu haben, als seine Identität festgestellt werden sollte. Das bestreitet der 37-Jährige, der als einer der Rädelsführer der „Querdenker“-Bewegung gilt, vehement. Wie berichtet, hatte die Großdemo - tituliert als Corona-„Spaziergang“ - Ende Jänner in Tumulten gegipfelt. Zahlreiche Teilnehmer hielten sich weder an Masken- noch an Abstandspflicht, es kam zu Hunderten Anzeigen und mehreren Festnahmen.
Im März noch mit Maske vor Gericht
Bereits im März hatte sich der ehemalige Landtagsabgeordnete vor Gericht verantworten müssen. Am Landesgericht Klagenfurt saß er wegen Verhetzung auf der Anklagebank und wurde schließlich verurteilt. Damals saß er noch mit Maske im Gericht.
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