Ohne Test ins Lokal

Öffnung naht, aber: Ab wann gilt man als geimpft?

Politik
30.04.2021 16:15

Am 19. Mai öffnen in Österreich endlich wieder die Lokale, Veranstaltungen dürfen Besucher unterhalten. Ab diesem Zeitpunkt wird es wieder möglich sein, ein unter Pandemie-Umständen halbwegs normales gesellschaftliches Leben zu führen. Voraussetzung dafür ist der sogenannte Grüne Pass, der vor seiner EU-weiten Einführung in Österreich mittels Zettelwirtschaft funktionieren soll. Ein Knackpunkt bei der Einteilung in geimpft, getestet und genesen ist aber noch, ab wann man als geimpft gilt. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat dies am Freitag präzisiert.

„Wir halten uns an den Vorschlag des Gesundheitsministeriums“, sagte Kurz auf Nachfrage am Rande einer Pressekonferenz zum Thema „Sprungbrett“ für Langzeitarbeitslose. Dieser laute: drei Wochen nach der Erstimpfung, denn da trete der Beginn der Schutzwirkung durch die Impfung ein. Zum Zeitpunkt 19. Mai würden von der Regelung, dass „geimpft“ und „getestet“ gleichzustellen sind und die am Montag im Nationalrat beschlossen werden soll, rund 2,5 Millionen Österreicher profitieren, deren erste Impfdosis dann drei oder mehr Wochen her sein wird.

Wie die Beweislegung nach der großen Öffnung genau funktionieren soll, da man den sogenannten Grünen Pass bis dahin ja noch nicht in den Händen halten wird können? „Ab 19. Mai durch einen Zettel, den jeder bekommen kann“, so der Kanzler. „Und wo bekommt man das? Geimpfte können sich das selbst im Internet ausdrucken bzw. haben den Impfpass“, beantwortete er die selbst aufgeworfene Frage gleich selbst. Genesene hätten ebenfalls die Möglichkeit, einen solchen Nachweis zu bekommen - und wer sich testen lasse, bekomme ohnehin, wie auch bisher, das negative Testergebnis entweder in Papierform ausgehändigt oder aufs Handy geschickt.

Zunächst wird es ein Zettel sein, mit dem man sich als geimpft, getestet oder genesen ausweist, in späterer Folge soll dies per Handy funktionieren. (Bild: SEPA.Media/Johann Schwarz)
Zunächst wird es ein Zettel sein, mit dem man sich als geimpft, getestet oder genesen ausweist, in späterer Folge soll dies per Handy funktionieren.

Auch Dauer der Gültigkeit von Tests wird evaluiert
Thema war auch der Vorstoß von Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres, der sich am Freitag für eine Reduzierung der Geltungsdauer von Corona-Tests - 24 Stunden für Antigen- und 48 Stunden bei PCR-Tests - ausgesprochen hatte. Diese Testergebnisse würden nur eine „Momentaufnahme“ des Infektionsstatus darstellen, so Szekeres. Er schätze den Ärztekammer-Präsidenten sehr, reagierte Kurz - was die Dauer der Gültigkeit bei den Tests betrifft, so werde das Gesundheitsministerium auch hier einen konkreten Vorschlag präsentieren.

Sicher sei, dass man einen Kompromiss zwischen „sicher“ und „praktikabel“ wählen müsse, denn: „Je kürzer sie gelten, desto sicherer ist es - je länger die Dauer, desto praktikabler“, sagte Kurz, der damit vor allem auf den organisatorischen Aufwand rund um Teststraßen, aber auch auf verpflichtende Ausreisetests anspielte.

In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen mit dem Ende des Lockdowns am 19. Mai. Damit ersparen sich Geimpfte beispielsweise vor dem Besuch eines Gasthauses einen Test.

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