Ein Spaziergang trotz Quarantänebescheid wurde einem 22-jährigen Linzer zum Verhängnis. Er stand nun wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor Gericht.
Seinen Quarantänebescheid einfach ignoriert hat ein 22-jähriger Linzer und ist im November durch die Traunauen spaziert. Somit war er nicht zu Hause, als die Polizei zur Kontrolle vor seiner Tür stand. Auch auf die FFP2-Maske verzichtete er bei seinem Ausflug. Der Spaziergang endete für den jungen Mann mit Migrationshintergrund nun vor der Richterin.
Virusbelastung wird geprüft
Urteil gab es am Freitag beim Prozess wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten noch keines. Es wurde vertagt, um ein Gutachten einzuholen, wie hoch die Viruslast beim Angeklagten war, und ob er bei seinem Au-Spaziergang noch ansteckend war.
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