Der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) einen Erfolg gegen seinen einstigen Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache errungen. Laut einem Beschluss des Höchstgerichts darf Nepp seinen Ex-Chef im Zuge der Spesen-Affäre weiter mit Betrug in Verbindung bringen.
Eine Klage Straches wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung war bereits im November 2020 vom Handelsgericht abgewiesen worden. Der OGH bestätigte das Urteil.
Strache soll laut Nepp Partei geschädigt haben
Nepp hatte im Wien-Wahlkampf Strache mehrfach mit Betrug in Verbindung gebracht und diesem vorgeworfen, er habe die FPÖ geschädigt. Der Beklagte habe allerdings nicht behauptet, dass der Kläger strafbare Handlungen im Sinne einer Verurteilung begangen habe, argumentierte bereits das Handelsgericht.
Äußerungen im Zuge des Wahlkampfs
Vielmehr seien die Äußerungen im Zuge eines Wahlkampfs vor dem Hintergrund des gegen Strache geführten Ermittlungsverfahrens gemacht worden. „Dieser Auffassung tritt der Oberste Gerichtshof bei“, heißt es laut „Presse“ nun in einem Beschluss, mit dem das Höchstgericht Straches Revisionsrekurs zurückweist.
„Betrug“ kann demnach viele Bedeutungen haben. Auch für den OGH sind Nepps Äußerungen gegen Strache „als zulässige wertende Äußerungen anzusehen, die auf einem im Kern wahren Sachverhalt beruhen“.
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