Bilaterale Abkommen
Akzeptiert die EU Ungarns Corona-Impfstoffe nicht?
So einheitlich, wie angestrebt, könnte der „Grüne Pass“ für Geimpfte in der EU doch nicht werden. Wenn es nach dem EU-Parlament geht, sollen nämlich nur jene Corona-Impfstoffe anerkannt werden, die von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassen sind. Dies gilt also weder für den russischen Sputnik V noch für das chinesische Sinopharm. Diese beiden Vakzine werden aber in Ungarn bereits breit angewendet. Aus diesem Grund geht die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban gezwungenermaßen hier auch einen eigenen Weg. Dem Vernehmen nach gibt es bereits mit vier anderen Staaten bilaterale Vereinbarungen.
Die Vereinbarungen beträfen Serbien, Montenegro, Slowenien und Bahrain, teilte die Regierung in Budapest am Sonntag mit. Zudem werde mit Kroatien, Griechenland, Israel und der Slowakei verhandelt. Der ungarische Außenminister Peter Szijjarto hatte eine Verhandlungsoffensive gestartet, um sicherzustellen, dass das nationale Impfzertifikat auch Auslandsreisen ermöglicht. Den Geimpften stellt es nun einen Immunitätspass aus, wobei aus diesem explizit nicht hervorgeht, welches Vakzin verabreicht wurde.
Ungarn pocht auf Wahlfreiheit
Die Europäische Union plant ein gemeinsames Impfzertifikat, das noch im Juni in Kraft treten und europaweit gelten soll. Offen ist dabei die Frage, ab wann man als geimpft gilt und welche Impfstoffe zugelassen werden. Das Europaparlament will nur die von der Weltgesundheitsorganisation und der EMA zugelassenen Corona-Impfstoffe in diesem Zertifikat sehen. Dies würde die chinesischen und russischen Vakzine ausschließen. Die EU-Regierungen, darunter jene Ungarns, drängen hingegen auf Wahlfreiheit. So soll jeder Staat selbst entscheiden können, welche Impfungen er im „Grünen Pass“ anerkennt.
Die türkis-grüne Regierung ist in dieser Frage ebenfalls gespalten. So sagte eine Sprecherin von Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), Österreich setzte sich „für einen breiten Rahmen ein, was die akzeptierten Impfstoffhersteller betrifft“. Das Gesundheitsministerium auf der anderen Seite bevorzugt eine gemeinsame europäische Listung von anerkannten Impfstoffen.
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