U-Haft ist am Montagnachmittag über jenen 42 Jahre alten Mann verhängt worden, der vergangene Woche in einem Wiener Gemeindebau seine Ex-Partnerin und zweifache Mutter getötet haben soll. Der dringend Tatverdächtige liegt auf der Krankenstation der Justizanstalt, er steht dort aufgrund der Art der gegen ihn vorliegenden Delikte unter „besonderer Beobachtung“.
„Wir observieren ihn gerade sehr engmaschig, wir sind schließlich während der U-Haft verantwortlich für seine Sicherheit“, erklärt Oberst Peter Hofkirchner von der Justizanstalt Josefstadt am Montagabend im „Krone“-Gespräch. Der als „Bierwirt“ bekannt gewordene 42-jährige Hauptverdächtige ist nach seiner Verhaftung am Donnerstagabend im Bezirk Brigittenau auf der Krankenstation der Justizanstalt untergebracht worden, er gilt als gefährdet und steht dort unter „besonderer Beobachtung“. „Bei Menschen, denen solche Tathandlungen vorgeworfen werden, schauen wir besonders genau, wie sie sich verhalten, und wie sie in der ersten Zeit damit umgehen“, so Hofkirchner. „Je nach Verlauf passen wir unsere Maßnahmen dann an.“
Im Innenhof weiter getrunken
Der „Bierwirt“ soll, wie berichtet, am Donnerstagabend im Bezirk Brigittenau auf die 35 Jahre alte Marija M. geschossen haben. Die Mutter zweier Kinder im Alter von zwölf und drei Jahren starb in ihrer Wohnung. Drei Promille Alkohol soll der Verdächtige im Blut gehabt haben, nach der Tat die Oberbekleidung ausgezogen und sich in den Innenhof des Gemeindebaus gesetzt haben, wo er weiter trank.
Frauen, die Gewalt erleben, finden Hilfe und Informationen:
Betroffene von Gewalttaten und Verbrechen können sich an die Opferschutzorganisation Weißer Ring wenden unter der Telefonnummer 0800/112-112 und unter opfernotruf.at.
Droht akute Gewalt, rufen Sie sofort den Polizeinotruf unter 133 oder 112. Gehörlose und Hörbehinderte können per SMS an 0800/133 133 Hilfe rufen.
Der hohe Grad der Alkoholisierung bei der Tat ließ mittlerweile die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des mutmaßlichen Täters bei der Tat aufkommen. „Man kann bis zur Alkoholvergiftung zurechnungsfähig bleiben“, meinte dazu der erfahrene Gerichtsmediziner Christian Reiter.
Man kann bis zur Alkoholvergiftung zurechnungsfähig bleiben.
Gerichtsmediziner Christian Reiter
„Es kommt nicht auf den gemessenen Alkoholwert an“
Bei der Beurteilung, ob eine derart hochgradige Berauschung vorliegt, dass sie eine Zurechnungsunfähigkeit bewirkt, komme es nicht auf den gemessenen Alkoholwert an, betonte Reiter im Gespräch mit der APA. Jeder Mensch habe bezüglich Alkohol unterschiedliche Toleranzgrenzen und vertrage Alkohol anders.
Ausschlaggebend sei daher, ob sich aus dem Verhalten einer alkoholisierten tatverdächtigen Person schließen lasse, dass diese im Tatzeitpunkt noch zu zielgerichtetem Handeln und Wahrnehmen der unmittelbaren Umgebung fähig war.
Nehammer verspricht mehr Beamte
Indes hat Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Montag angekündigt, dass das Kontingent an Präventionsbeamten in den Polizeiinspektionen aufgestockt wird. „500 sind derzeit im Einsatz. Unser Ziel ist es, dass 300 weitere dazukommen“, so Nehammer.
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