Bis zu zwei Jahre Haft drohen jenem Jäger, der auf der Koralm einen Steinadler geschossen haben soll (wir berichteten). Dem Mann wird nun am 18. Mai - unter anderem wegen Tierquälerei - in Graz der Prozess gemacht.
Wir haben darüber berichtet: In der Tiefkühltruhe eines südsteirischen Tierpräparators haben Polizeibeamte nach einer anonymen Anzeige den grausigen Fund gemacht. Das war im Februar. Nur drei Monate später wird dem Jäger, der das streng geschützte Tier auf der Koralm erlegt haben soll, am Straflandesgericht Graz der Prozess gemacht.
„Es geht um den Vorwurf der Tierquälerei sowie um vorsätzliche Schädigung des geschützten Tier- und Pflanzenbestandes“, sagt Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, im Gespräch mit der „Krone“.
Die Causa ist beim Disziplinarrat der Landesjägerschaft anhängig.
Hannes Krinner, Bezirksjägermeister von Deutschlandsberg
Entzug der Jagdkarte möglich
Der mutmaßliche Täter muss aber auch auf einer anderen Ebene mit Konsequenzen rechnen: „Die Causa ist beim Disziplinarrat der Landesjägerschaft anhängig. Nach dem Abschluss des Verfahrens am Straflandesgericht wird auch von dieser Seite eine empfindliche Strafe auf die handelnden Personen zukommen“, meint Hannes Krinner, Bezirksjägermeister von Deutschlandsberg. Ob mit einem Entzug der Jagdkarte zu rechnen sei? Krinner: „Aus meiner Sicht ist davon auszugehen.“
Der Steinadler soll ein Geschenk gewesen sein
Auf die Tatbestände stehen jeweils bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Ob der Präparator auch zur Rechenschaft gezogen wird, da er von sich aus keine Meldung gemacht hat, wird noch geprüft. Der Jäger behauptet indes, dass er den Adler geschenkt bekommen hätte.
Von dem in der Anzeige ebenso angeführten Wolfkadaver fehlt übrigens nach wie vor jede Spur. Von der Richtigkeit der Angaben sei laut Insidern aber auszugehen.
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