„Bitte 133 rufen!“

Gewalt-Prävention: Nehammer verspricht mehr Beamte

Politik
03.05.2021 17:23

Nach der aktuellen Frauenmordserie - alleine heuer sind in Österreich neun Frauen von ihren Ex-Partnern getötet worden, zuletzt eine 35-Jährige am Donnerstag in Wien - hat Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) angekündigt, dass das Kontingent an Präventionsbeamten in den Polizeiinspektionen aufgestockt wird (siehe Video oben). „Die Zahl der 500 Beamte, die derzeit über eine spezifische Ausbildung im Bereich der Gewaltprävention verfügen, soll um 300 weitere Beamte auf insgesamt 800 aufgestockt werden“, ließ Nehammer nach einem Sicherheitsgipfel am Montag aufhorchen. Zudem wurde ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt in der Privatsphäre ausgearbeitet. Nehammers großer Appell an Frauen, die sich bedroht fühlen: „Bitte den polizeilichen Notruf wählen - der lautet 133!“ 

Die Zahl an Frauenmorden in Österreich sei laut Nehammer „viel zu hoch“. Die Bundesregierung sei daher fest entschlossen, der Gewalt gegen Frauen ein Ende zu setzen.

Der April endete mit dem heuer bereits neunten Frauenmord in Österreich - im Bild fünf der Opfer, für die jede Hilfe zu spät kam. (Bild: „Krone“, zVg, Krone KREATIV)
Der April endete mit dem heuer bereits neunten Frauenmord in Österreich - im Bild fünf der Opfer, für die jede Hilfe zu spät kam.

Nehammer: „Nur in einem Fall wurde die Polizei verständigt“
Nehammer: „Die Morde an Frauen in diesem Jahr zeigen vor allem eines auf: Nur in einem von insgesamt neun Fällen wurde die Polizei verständigt. Wir müssen daher die von Gewalt betroffenen Frauen verstärkt ermutigen sich an die Polizei zu wenden. Nur so kann wirkungsvoller Schutz aufgebaut werden.“

Frauenministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) (Bild: APA, Krone KREATIV)
Frauenministerin Susanne Raab und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP)

Raab: „Frauenbudget bereits um 50 Prozent erhöht“
Gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sowie den neun Landespolizeidirektoren und Landeskriminalamtsleitern beriet sich Nehammer über ein neues Maßnahmenpaket zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Raab betonte, dass das Frauenbudget bereits um 50 Prozent erhöht wurde und entsprechende Mittel auch in die Gewaltprävention fließen.

Von links: Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Von links: Justizministerin Alma Zadic (Grüne), Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)

Zadic: „Bestmögliche Sicherung von Beweisen“
Auch die Justiz will nachbessern. So sollen etwa die Staatsanwaltschaften noch besser mit den Opferschutzeinrichtungen vernetzt werden. „Die bestmögliche Sicherung von Beweisen durch Polizei und Staatsanwaltschaften ist eine Voraussetzung für eine spätere Verurteilung der Täter vor Gericht“, sagte Zadic.

Die Eckpunkte des Maßnahmenpakets: 

  • Präventionsbeamte in jeder Polizeiinspektion: In jeder Polizeiinspektion sollen künftig speziell geschulte Polizistinnen und Polizisten als Sicherheitsbeauftragte und Ansprechpartner für Frauen speziell im Bereich Gewalt und Gewaltschutz zur Verfügung stehen und proaktiv mit den Opferschutzeinrichtungen vernetzt sein. Diese rund 800 Beamtinnen und Beamten verfügen über eine spezifische Ausbildung im Bereich der Gewaltprävention. Die Aufstockung hat bereits begonnen und soll so rasch wie möglich umgesetzt werden.

HILFE UND INFORMATIONEN

Frauen, die Gewalt erleben, finden Hilfe und jegliche Unterstützung bei:

  • der Frauenhelpline unter der Telefonnummer 0800/222 555 (kostenlos und rund um die Uhr), frauenhelpline.at
  • dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter aoef.at
  • der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie auf der Internetseite: interventionsstelle-wien.at
  • der Opferschutzorganisation Weißer Ring unter der Telefonnummer 0800/112-112 oder im Internet www.opfernotruf.at
  • beim Polizeinotruf unter 133 oder 112 im Falle einer akuten Not
  • Gehörlose und Hörbehinderte können per SMS an S 0800/133 133 Hilfe rufen.
  • Runder Tisch zum Thema Gewaltschutz: Auf Initiative von Raab und Zadic soll nächste Woche mit Experten der Gewaltschutzeinrichtungen und den Ministern der zuständigen Ressorts Soziales, Inneres, Frauen und Justiz ein Runder Tisch im Bundeskanzleramt stattfinden, um über die Maßnahmen zu beraten und die Zusammenarbeit zu intensivieren.
  • Wiedereinführung der proaktiven Datenübermittlung bei Stalking-Fällen: Bei Stalking-Vorfällen sollen nach einer Anzeige die Opfer proaktiv von Gewaltschutzeinrichtungen kontaktiert werden können. Die notwendige gesetzliche Anpassung soll so rasch wie möglich umgesetzt werden.
  • Fallkonferenzen verstärken: Seit 1. Jänner 2020 sind die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen gesetzlich verankert. Die Umsetzung soll nun durch entsprechende Dienstanweisungen an die Landespolizeidirektoren in ganz Österreich verstärkt werden. 
  • Motivforschung zu Frauenmorden: Das Frauenministerium und das Bundeskriminalamt geben gemeinsam eine qualitative Untersuchung aller Tötungsdelikte an Frauen in den vergangenen zehn Jahren in Auftrag. Damit sollen wichtige Erkenntnisse über polizeiliche Maßnahmen vor Tötungsdelikten (Gab es eine Wegweisung oder Betretungsverbot?), über die Täter (Staatsbürgerschaft, Herkunft) und über die Motivlage gewonnen werden. Es geht auch darum, festzustellen, welche Rolle das Phänomen der kulturell bedingten Gewalt für die Morde gespielt hat.
(Bild: APA/Georg Hochmuth (Symbolbild))
  • Intensivierung der Sensibilisierungskampagne zu Gewalt an Frauen und Mädchen: Bereits während des ersten Lockdowns starteten Raab und Nehammer eine umfassende Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagne gegen häusliche Gewalt, damit jede Frau weiß, dass sie einen Zufluchtsort hat, wo sie bereits bei den ersten Anzeichen von Gewalt Schutz findet. Diese Informationskampagne gegen Gewalt in der Privatsphäre von Bundeskanzleramt und Innenministerium wird nun intensiviert.
  • Beweise bestmöglich sichern und Verurteilungswahrscheinlichkeit erhöhen: Beweise für ein Verfahren sollen bestmöglich gesichert und so die Verurteilungswahrscheinlichkeit erhöht werden. Um das zu erreichen, werden u.a. Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln angeregt. So soll etwa erhoben werden, ob und wann der Beschuldigte bereits früher mit Vorfällen familiärer Gewalt im Zusammenhang stand bzw. ob gegen diesen bereits ältere Anzeigen vorliegen. Dabei sollen auch allfällige Informationen von Opferschutzeinrichtungen herangezogen und erhoben werden, ob es schon im Vorfeld Wegweisungen oder einstweilige Verfügungen gegeben hat und ob bzw. wie diese befolgt worden sind.
  • Möglichst schonender Umgang mit den betroffenen Frauen: Forcierung der kontradiktorische Einvernahme in der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit. Bei einer solchen wird die Einvernahme der Betroffenen vor der Verhandlung per Video aufgezeichnet. Dadurch kann ein Zusammentreffen der Betroffenen und des Beschuldigten bei Gericht vermieden werden.
  • Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung: Staatsanwaltschaften werden noch gezielter auf die Möglichkeit zur psychosozialen Prozessbegleitung hinweisen um diese zu weiter zu forcieren.
(Bild: P. Huber)
  • Checkliste für den staatsanwaltschaftlichen Journaldienst: Eine Checkliste für die Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt im Rahmen des staatsanwaltschaftlichen Journaldienstes wird den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen die strukturierte und vollständige Sachverhaltserhebung bei dringenden Fällen erleichtern.
  • Qualitative Evaluierung der Frauenmorde seit 2016: Um genauer zu erheben, unter welchen Umständen die Femizide der letzten Jahre begangen wurden und welche Informationen die Justiz vor der Tat erhalten hat, wird nun eine qualitative Evaluierung durchgeführt. Diese wird den Zeitraum seit 2016 erheben.
  • Stärkere Berücksichtigung des Themas „Gewalt gegen Frauen“ bei Ausbildung der Richter und Staatsanwälten: Angehende Richter und Staatsanwälte machen im Rahmen ihrer Ausbildung eine Schulung bei Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtungen. Sie können dort auch über geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen, Traumatisierung und Täterstrategien lernen. Das Justizministerium wird darüber hinaus prüfen, wie das Aus- und Fortbildungsprogramm noch verbessert werden kann, so sollen in der Ausbildungsverordnung von Richter und Staatsanwälten verstärkt Inhalte zur Sensibilisierung für Gewalt gegen Gewalt und häusliche Gewalt verankert werden.
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