„Beitrag zur Debatte“

IS-Schockfotos gezeigt: Le Pen freigesprochen

Ausland
04.05.2021 17:53

Wegen auf ihrer Twitter-Seite verbreiteter Gräuelfotos der Terrormiliz Islamischer Staat stand die französische Rechtspopulistin Marin Le Pen vor Gericht. Die Verbreitung von Bildern mit Gewaltdarstellungen, die die Menschenwürde verletzen, ist nämlich in Frankreich eine Straftat. Doch das Gericht in Nanterre sah keine kriminelle Tat, sondern lediglich einen „Beitrag zur öffentlichen Debatte“. Die Postings hätten einen „informativen Zweck“ gehabt, hieß es am Dienstag im Urteil.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert. Das Gericht betonte nun in seinem Urteil, dass die Vorsitzende der Partei Rassemblement National die Bilder kurz nach den Terroranschlägen von 2015 in Paris auf die Konzerthalle Bataclan, Cafés und das Fußballstadion Stade de France veröffentlicht und damit auf eine politische Kontroverse reagiert habe. Sie habe Gewalt nicht in einem günstigen Licht dargestellt oder verharmlost. Die Art und Weise wie die Bilder veröffentlicht worden seien, habe keinen bekehrenden Charakter.

Marine Le Pen muss keine Geldstrafe zahlen. (Bild: APA/AFP/THOMAS COEX)
Marine Le Pen muss keine Geldstrafe zahlen.

Weiterer Politiker freigesprochen
Le Pen hatte damals erklärt, mit der Veröffentlichung auf eine TV-Sendung reagiert zu haben, in der aus ihrer Sicht eine Parallele zwischen ihrer damaligen Partei Front National und dem IS gezogen worden war. Zu Prozessbeginn prangerte sie einen „politischen Prozess“ an und pochte auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Der rechte Politiker Gilbert Collard, der auch ein Gewaltbild veröffentlicht hatte, wurde ebenfalls freigesprochen.

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