Floyd-Prozess
Geschworener sorgt mit T-Shirt für Aufregung
Nach dem Schuldspruch im Prozess um den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd hat ein früheres Foto eines Geschworenen für Wirbel gesorgt. Eine Aufnahme vom vergangenen Jahr zeigt Brandon Mitchell mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Nehmt euer Knie aus unseren Nacken“ und „BLM“, die Abkürzung für Black Lives Matter (Das Leben von Schwarzen zählt). Das könnte die Unvoreingenommenheit des 31-jährigen Afroamerikaners im Prozess gegen den weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin in Frage stellen.
„Nehmt euer Knie aus unseren Nacken“ war ein Slogan der Bewegung Black Lives Matter bei den landesweiten Protesten gegen Rassismus und Polizeigewalt nach Floyds Tod. Chauvin hatte dem festgenommenen Afroamerikaner am 25. Mai 2020 in Minneapolis neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl Floyd wiederholt klagte, keine Luft mehr zu bekommen.
Mitchell hatte bei der Vorauswahl der Geschworenen im Prozess gegen Chauvin angegeben, nicht an Demonstrationen gegen Polizeigewalt teilgenommen zu haben. Nach Auftauchen des Fotos sagte der Basketballtrainer örtlichen Medien, die Aufnahme sei im vergangenen August am Rande einer Kundgebung zum Jahrestag der berühmten Rede „I Have a Dream“ des Bürgerrechtlers Martin Luther King in der Hauptstadt Washington entstanden.
Der Jury-Experte Jeffrey Frederick sagte nun der Nachrichtenagentur AFP, Mitchells Antworten seien „technisch korrekt“ gewesen, weil es sich offiziell um eine Erinnerungsveranstaltung gehandelt habe. Der Vorsitzende Richter des Prozesses könne Mitchell nun erneut befragen und prüfen, ob er befangen gewesen sei und möglicherweise gelogen habe.
Frederick und ein anderer Experten hielten es für unwahrscheinlich, dass der Schuldspruch deswegen gekippt werden könnte. Für einen solchen Schritt gebe es hohe Hürden.
Die zwölf Geschworenen hatten Chauvin am 20. April einstimmig in allen drei Anklagepunkten schuldig gesprochen, darunter wegen Mordes zweiten Grades. Das Strafmaß soll am 25. Juni verkündet werden. Ursprünglich war der 16. Juni angesetzt worden. Auf Mord zweiten Grades steht eine Höchststrafe von 40 Jahren.
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