Bislang sind 20 Menschen in Österreich nach der zweiten Corona-Teilimpfung - bislang sind bei jedem Corona-Impfstoff, der im Land verabreicht wird, zwei Stiche notwendig - an Covid-19 erkrankt und haben dabei auch Symptome entwickelt. Sechs der Betroffenen starben in der Folge, zwei weitere mussten in Spitälern behandelt werden.
Diese Zwischenbilanz geht aus dem wöchentlichen Nebenwirkungsbericht des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hervor - die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus ohne Krankheitssymptome wird dabei nicht erhoben. Denn der Impfstoff soll in erster Linie vor einer schweren Covid-19-Erkrankung schützen.
Sämtliche Erkrankte mit Biontech/Pfizer-Impfstoff geimpft
Sämtliche gemeldeten Fälle betrafen dabei Personen, die das Vakzin des Hersteller Biontech/Pfizer erhalten hatten. Mit diesem wurden allerdings auch bislang die meisten Menschen geimpft und haben bereits auch einen zweiten Stich erhalten. Da es beim AstraZeneca-Impfstoff ein längeres Intervall zwischen erster und zweiter Impfung gibt, haben damit auch weit weniger Personen einen vollen Impfschutz erhalten.
Eingetragen im E-Impfpass waren bis zum 30. April 3.132.230 Impfungen - dabei entfielen laut BASG 2.168.070 Dosen auf das Biontech/Pfizer-Vakzin, 287.555 auf Moderna und 676.580 Einheiten auf AstraZeneca. Laut Impf-Dashboard des Gesundheitsministeriums hatten am 30. April 846.193 Menschen in Österreich eine zweite Dosis erhalten. Sieben Tage zuvor, am 23. April, waren es demnach 782.684. Dieser Zahl stehen in Relation die bisher 20 gemeldeten Fälle gegenüber, in denen die erhoffte Schutzwirkung ausgeblieben ist und bei denen es zu einem sogenannten Impfdurchbruch gekommen ist.
Das Ausbleiben einer Wirkung bei einer Impfung ist besonders relevant und sollte in jedem Fall gemeldet werden.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Eine Covid-19-Erkrankung wird dann als „Impfdurchbruch“ gewertet, wenn nach der zweiten Dosis ein Zeitraum von sieben Tagen bzw. nach der einzigen Dosis (dies ist beim Impfstoff Johnson & Johnson der Fall, der in Österreich bislang noch nicht verabreicht wird, Anm.) ein Zeitraum von 28 Tagen oder mehr verstrichen ist. Das Ausbleiben einer Wirkung bei einer Impfung ist „besonders relevant und sollte in jedem Fall gemeldet werden“, betont das BASG.
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