Klagen angekündigt

Wien-Terror: Bisher 92.000 € an Opfer ausgezahlt

Wien
05.05.2021 17:12

Die Regierung hat ihren nach dem Terroranschlag vom 2. November angekündigten Entschädigungsfonds auch nach einmal halben Jahr noch nicht eingerichtet, man sei jedoch „in der Endabstimmung“, so Sozialminister Wolfgang Mückstein. Bisher wurden 92.000 Euro an die Opfer ausgezahlt. Finanzminister Gernot Blümel wollte nach der Regierungssitzung keine Details nennen. Hinterbliebene haben bereits Klagen gegen die Republik angekündigt.

Bei dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt am 2. November hat ein nordmazedonisch-österreichischer Doppelstaatsbürger vier Personen getötet und mehr als 20 Personen teils schwer verletzt, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Nach dem Attentat wurden schwere Behördenfehler bekannt. Eine Untersuchungskommission unter Vorsitz der Wiener Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes hatte im Februar weitere Mängel aufgezeigt.

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

63 Anträge wurden bewilligt
Die bisherigen Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene und Verletzte sind allerdings gering ausgefallen. Wie das Sozialministerium auf APA-Anfrage sagte, sind laut Verbrechensopfergesetz nur Zahlungen zwischen 2000 und 12.000 Euro möglich. Bisher gab es den Angaben zufolge 69 Anträge, davon wurden 63 bewilligt (davon 34 Mal Schmerzensgeld). Ausgezahlt wurden demnach 92.000 Euro.

(Bild: Reinhard Holl)

Arbeit an neuer Regelung
Das Sozialministerium betonte am Mittwoch, „dass damit allein nicht das Auslangen gefunden werden kann, um das Leid der Opfer in ausreichendem Ausmaß auch finanziell zu lindern“. Daher werde nun an einer neuen Regelung gearbeitet. Details nannte eine Sprecherin von Minister Mückstein nicht und betonte, es würden verschiedene Optionen auf Umsetzbarkeit geprüft.

(Bild: P. Huber)

Die Mutter einer am 2. November getöteten jungen Frau, hat die Republik bereits auf 125.000 Euro geklagt, davon 80.000 Euro Schmerzensgeld. Der Anwalt der Republik, Wolfgang Peschorn, hatte eine höhere Entschädigung auf Basis der jetzigen Rechtslage zuletzt allerdings abgelehnt. Nach seiner Darstellung wäre eine höhere Entschädigungszahlung „gesetzwidrig“, so der Chef der Finanzprokuratur am vorigen Freitag in der „ZiB 2“ des ORF.

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